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#1
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| Hallo zusammen, zuerst meine Daten: Ehe 30 Jahre, keine unterhaltspflichtigen Kinder, Ehefrau ist Beamtin im Vorruhestand, Pension ca. 1500 €. Ich selbst verdiene als leitender Angestellter wesentlich mehr. Ich nehme an, dass ich Trennungsunterhalt zahlen muss. Muss ich aber nach erfolgter Scheidung noch Unterhalt zahlen? Vielen Dank für entsprechende Informationen. |
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#2
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| hallo, unterhalt setzt ja zwangsläufig leistungsfähigkeit auf der einen - und unterhaltsbedürftigkeit auf der anderen seite voraus. letzteres ist hier in bezug auf die beamtenpension deiner ex zwar nicht unbedingt gegeben, könnte mir aber vorstellen, dass eine unterhaltszahlung für eine festgesetzte (möglicherweise kurze) dauer durchaus in betracht käme. die gründe hierfür könnten sein: 1. der wesentliche einkommensunterschied zwischen euch beiden 2. die 30 jährige ehe! 3. ehebedingte nachteile durch kinder? (es war ja nur die rede von nicht unterhaltspflichtigen kindern. gehe also davon aus, das kinder generell schon aus eurer ehe entstanden sind) generell fallen solche urteile oftmals sehr unterschiedlich aus. kommt eben auf das talent der anwälte und laune des familienrichters an! deshalb nur mal meine einschätzung, ohne gewähr! |
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