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#1
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| Hallo liebe Forumsmitglieder, ich bin seit fünf Monaten von meinem Mann getrennt. Wir haben zwei Kinder. Mein Mann hat auch die ganze Zeit den Unterhalt für die Kinder gezahlt, wir haben ihn selbst nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Jetzt will er auf einmal weniger bezahlen, weil er angeblich nicht so viele Aufträge mehr hat. Er ist selbständig. Geht das so einfach, wo wir uns doch auf eine feste Summe geeinigt haben? Vielen Dank, Marita |
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#2
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| Hallo Marita, eine Unterhaltszahlung setzt immer Leistungsfähigkeit voraus. Für den Kindesunterhalt ist die Düsseldorfer Tabelle maßgeben. Welcher Unterhalt, also welche Spalte dort maßgebend ist, richtet sich nach dem Einkommen. Ändert sich dies, so ist auch die Unterhaltszahlung anzupassen. Bei Selbständigen ist es häufig so, dass sich das Einkommen monatlich ändert. Deshalb wird ein monatliches Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre angenommen. Besteht ein Unterhaltstitel, dann kommt eine Änderung nur in betracht, wenn sich das Einkommen wesentlich ändert. Es kann also nicht bei jeder Schwankung eine Anpassung erfolgen. So kann man auch argumentieren, wenn der Unterhaltsanspruch für die Kinder nicht tituliert ist. |
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| düsseldorfer tabelle, kinder, kindesunterhalt, mann, unterhalt |
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