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#1
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| Hallo, mein Mann und ich waren fünf Jahre verheiratet. Nun wollen wir uns scheiden lassen, weil es einfach nicht mehr geht. Wie sieht es mit dem Unterhalt für mich aus? Ich war in der Ehe nicht berufstätig. Habe ich da auch nach neuem Unterhaltsrecht noch einen Anspruch? Wir haben zwei Kinder im Alter von sieben und acht Jahren? Da müsste ich doch Betreuungsunterhalt bekommen. Oder muss ich mich schon um einen Job kümmern? Danke. Gudrun |
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#2
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| Hallo, ja, das neue Unterhaltsrecht gibt auch der Ehefrau eine Erwerbsobliegenheit. Allerdings, wenn kleine Kinder vorhanden sind, dann besteht Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Ab dem Alter von 3 Jahren besteht aber die Verpflichtung, jedenfalls in der Regel, einen Teilzeitjob anzunehmen. Nach der Grundschule muss man sich denn um einen Halbtags bzw. Vollzeitjob kümmern. War man während der Ehe sogar berufstätig, dann muss man u.U. auch schon arbeiten, wenn die Kinder noch keine 3 Jahre alt sind. |
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| Stichworte |
| berufstätig, betreuungsunterhalt, job, kinder |
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