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#11
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| ah, dann verstehe ich jetzt den Unterschied und kann mich der Meinung von Timekeeper nur anschließen! Dankeschön, Edy! |
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#12
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| Hallo, vielleicht nochmals eine ganz konkrete Aufklärung hinsichtlich der Grundsicherung. Grundsicherung wird bezahlt, wenn man länger als 6 Monate arbeitsunfähig ist, also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Man muß außerdem nicht in der Lage sein, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten. Sie wird nicht vom Job-Center ausgekehrt, sondern zuständig ist das Sozialamt. Häufigste Fälle der Grundsicherung sind Menschen im Rentenalter, die entweder zu wenig Rente bekommen oder aber gar keine. Herzlichst TK |
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#13
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| Ist das dann ein Auffüllen auf ALG II niveau, oder kann man da sogar mit etwas mehr Geld rechnen? |
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#14
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| Hinsichtlich der Höhe ist, soweit mir bekannt ist, kein Unterschied. Zumindest vom Grundsatz her nicht. Allerdings kann es sogar sein, dass man etwas mehr bekommt. Ich kenne einen Fall, da war es einer sehr alten Dame nicht zumutbar, noch umzuziehen, obwohl die Wohnung viel zu groß war. Da wurde dann entschieden, der Umzug sei altersbedingt unzumutbar, und auch die relativ hohe Miete wurde anstandslos übernommen. Sowas geht bei ALG II natürlich nicht so ohne weiteres. Außerdem (was ich als Nachteil empfinde) fällt man als Empfänger von Grundsicherung aus alles Wiedereingliederungsmaßnahmen, Fortbildungsmaßnahmen u.s.w. raus. Weil man ja nicht mehr arbeiten kann. ALG II Empfänger bauen zwar auch der Höhe nach keine Rentenansprüche auf, wohl aber auf der Zeitschiene. Wenn es also auch auf Jahre ankommt, die anzuerkennen sind (etwa die Einzahlungen von drei Jahren in den letzten 5 Jahren oder aber die 35 Jahre, die man braucht, um als Schwerbehinderter ohne Abzüge mit 63 in Rente zu gehen), die gibt es bei Grundsicherung nicht. Deshalb immer mein Tipp, so lange wie möglich in ALG II zu bleiben. Herzlichst TK |
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