|
#1
| |||
| |||
| Hallo! Ist es möglich, einen rechtswirksamen Vertrag abzuschließen, in dem auf Unterhaltszahlungen verzichtet wird? a) Unterhaltszahlungen an die Mutter (vor dem dritten Lebensjahr) b) Unterhaltszahlungen an das Kind c) kann man solch einen Vertrag auch noch nach der Geburt abschließen Vielen Dank! |
|
#2
| |||
| |||
| Scheidung Ehevertrag Familienrecht Düsseldorf: Wie wird der Unterhalt geltend gemacht? Hier steht: "Bei einer vertraglichen Einigung ist zu berücksichtigen, dass ein (auch nur teilweiser) Unterhaltsverzicht nicht wirksam ist. Selbst wenn sich die Mutter also auf einen (auch nur teilweisen) Verzicht einlässt, kann sie wegen Unwirksamkeit dieser Vereinbarung künftig dennoch Unterhalt geltend machen." Das heisst also, dass man als Vater keinerlei Möglichkeit hat, sich gegen Unterhaltszahlungen rechtlich abzusichern? Hat man als Vater eigentlich irgendwelche Rechte/Möglichkeiten oder darf man ausschließlich bezahlen? |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo B1980, Wovon sollten dann die Mutter und das Kind leben? Mutter kann nicht arbeiten, weil sie sich um das Kind kümmern muss ( mindestens 3 Jahre).Kind kostet viel Geld. Sollte dann einfach der Steuerzahler dafür aufkommen? wenn's so leicht wäre. Zitat:
lg edy |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| unterhalt, vertrag |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ehegattenunterhalt möglich? | TomStorm | Ehegattenunterhalt - Unterhalt Ehe-Frau | 1 | 02.05.2010 02:06 |