Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Ehegattenunterhalt - Unterhalt Ehe-Frau

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 15.06.2010, 10:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2010
Beiträge: 2
Standard Vertraglicher Verzicht auf Unterhalt möglich?

Hallo!

Ist es möglich, einen rechtswirksamen Vertrag abzuschließen, in dem auf Unterhaltszahlungen verzichtet wird?

a) Unterhaltszahlungen an die Mutter (vor dem dritten Lebensjahr)
b) Unterhaltszahlungen an das Kind
c) kann man solch einen Vertrag auch noch nach der Geburt abschließen

Vielen Dank!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.06.2010, 11:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2010
Beiträge: 2
Standard

Scheidung Ehevertrag Familienrecht Düsseldorf: Wie wird der Unterhalt geltend gemacht?

Hier steht:

"Bei einer vertraglichen Einigung ist zu berücksichtigen, dass ein (auch nur teilweiser) Unterhaltsverzicht nicht wirksam ist. Selbst wenn sich die Mutter also auf einen (auch nur teilweisen) Verzicht einlässt, kann sie wegen Unwirksamkeit dieser Vereinbarung künftig dennoch Unterhalt geltend machen."

Das heisst also, dass man als Vater keinerlei Möglichkeit hat, sich gegen Unterhaltszahlungen rechtlich abzusichern?
Hat man als Vater eigentlich irgendwelche Rechte/Möglichkeiten oder darf man ausschließlich bezahlen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.06.2010, 18:05
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 554
Standard

Hallo B1980,

Wovon sollten dann die Mutter und das Kind leben?
Mutter kann nicht arbeiten, weil sie sich um das Kind kümmern muss
( mindestens 3 Jahre).Kind kostet viel Geld.

Sollte dann einfach der Steuerzahler dafür aufkommen?

wenn's so leicht wäre.

Zitat:
Hat man als Vater eigentlich irgendwelche Rechte/Möglichkeiten oder darf man ausschließlich bezahlen
Du hast z.B. das Recht auf Umgang mit dem Kind.


lg
edy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
unterhalt, vertrag

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Ehegattenunterhalt möglich? TomStorm Ehegattenunterhalt - Unterhalt Ehe-Frau 1 02.05.2010 02:06


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:43 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de