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| Hallo Fories! Durch einen gerichtlich geschlossenen Vergleich verpflichtet sich A dem B 2 Jahre Unterhalt wegen krankheitsbedingter Erwerbsminderung zu leisten. B verpflichtet sich in dem Vergleich dem A zum 30.03.2011 erneut die krankheitsbedingte Erwerbsminderung seiner Person durch Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Gutachtens nachzuweisen. B kommt dieser Verpflichtung nicht nach. A weist B daraufhin schriftlich auf Erfüllung seiner Pflicht zur Vorlage des Gutachtens hin. A setzt hierfür eine zweiwöchige Frist und kündigt die Einstellung seiner Zahlungen an. Ist A damit auf der sicheren Seite? LG Kleine |
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