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  #1  
Alt 08.09.2009, 14:46
Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Was gilt nach der Unterhaltsreform?

Hallo liebes Forum,

Das Unterhaltsrecht ist ja bekanntlich am 1.1.2008 reformiert worden. Was gilt nun nach dem Inkrafttreten der Reform? Wie hat sich das Unterhaltsrecht verändert? Wie sind insbesondere Ehegatten betroffen?

Ich habe gelesen, dass die Eigenverantwortlichkeit eines jeden Ehegatten vom Gesetzgeber in den Vordergrund gestellt worden ist. Also Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten bestehen nach wie vor. Aber es besteht auch die Möglichkeit, diese in der Höhe zu begrenzen und auch zeitlich zu begrenzen. Die Ehe solle keine Garantie mehr für eine lebensalnge Versorgung bieten.

Gruss

Alexandra
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  #2  
Alt 15.10.2009, 13:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 244
Standard Unterhaltsrechtsreform

Hi Alexandra,

da hast du wohl recht. Nach der neuen Gesetzeslage, dem neuen Unterhaltsrecht, ist es so, dass die Kinder was den Unterhalt anbelangt, in der ersten Rangklasse stehen. Der Ehegatte kommt erst danach. Reicht also das Geld nicht, so werden zunächst die Kinder voll gesichert. Die Betreuungsunterhalt, den ein Ehegatte erhält, der die Kinder versorgt, ist auch auf 3 Jahre begrenzt, d.h. bis zum 3. Lebensjahr des kindes. Danach muss zumindest i.d.R. eine teilweise Erwerbstätigkeit aufgenommen werden.

Viele Grüße,

Max
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Stichworte
ehe, ehegattenunterhalt, unterhaltsreform

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