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  #1  
Alt 21.11.2009, 09:23
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Registriert seit: 21.11.2009
Beiträge: 1
Standard Was passiert mit dem Versorgungsausgleich wenn geschiedener Partner vor Eintritt der Rente verstirbt?

Mal angenommen:
Frau Mitte 40 trennnt sich nach 21 Ehejahren von Ihrem Mann (70). Er erhält eine kleine Rente, Sie verdient etwa das doppelte und zahlt Unterhalt an den Ehepartner.
Nach dem Trennungsjahr lassen sich die beiden scheiden, hierbei wird der Versorgungsausgleich festgelegt.
Was passiert mit dem Versorgungsausgleich, wenn der geschiedener Mann verstibt, bevor die Frau das Rentenalter erreicht hat? Wird dann bei ihrem Renteneintritt die volle Rente bezahlt oder wird der Versorgungsausgleich dann von ihrer Rente abgezogen?
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  #2  
Alt 18.01.2010, 11:59
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Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 27
Standard Versorgungsausgleich

Hallo,

also wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist, dann wurden ja Versorgungsanwartschaften übertragen. Die sind auch dann weg, wenn derjenige, auf den sie übertragen wurden, vor erreichen der Rente verstirbt.

Also ist ein Versorgungsausgleich immer endgültig.
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  #3  
Alt 16.03.2010, 23:07
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Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
Hallo,

also wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist, dann wurden ja Versorgungsanwartschaften übertragen. Die sind auch dann weg, wenn derjenige, auf den sie übertragen wurden, vor erreichen der Rente verstirbt.

Also ist ein Versorgungsausgleich immer endgültig.
Hallo,

Das würde ich so nicht stehen lassen.

Mein Mann wurde von der Rentenanstalt darauf hingewiesen, daß er sich bis zum Eintritt des Rentenalters der Exfrau, die ihr gutgeschriebenen Anteile im Versorgungsausgleich auszahlen lassen kann.
Das muß allerdings vom Familiengericht festgestellt werden.

Er hat versucht, diese Anwartschaften auf sich übertragen zu lassen, allerdings hat das Gericht ihn daruf hingewiesen, daß das Gesetz so neu sei, daß sie so einen Fall noch nie hatten und auf den Richter verwiesen.

Da aber noch ein UH-Abänderungsprozeß am laufen ist, weiß ich noch nicht wie es weitergeht und ob er die übertragenen Anwartschaften wieder gut geschrieben bekommt.

Das nennt sich "Antrag auf Zahlung der ungekürzten Rente" und muß beim Familiengericht gestellt werden.
In unserem Fall war es wegen Unterhaltspflicht, bzw. wegen Zahlung einer Unterhaltsabfindung.

Lg feuermohn
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