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  #1  
Alt 25.01.2011, 00:28
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Hallo
Die Scheidung steht ins Haus.

Wir sind 6 Jahre verheiratet und haben auch eine 5 3/4 Jahre alt Tochter.
Ich arbeite Vollzeit. Meine Frau jetzt in Teilzeit ich mein 25-30Std. und ihre Überstunden auf 400€ in einer Nebenfirma. Sie könnte wohl ihre Stunden wieder aufstocken weil sie wg. unser Tochter weniger arbeitet.

ZurZeit ist unsere Tochter im Kindergarten mit Betreungszeit von 07:00-14:30.

Die gleicht Betreungszeit gilt ab August wenn die Kleine in die Schule kommt.
Frage muß ich Unterhalt an meine Frau zahlen ??

Für das Kind ist klar und steht auch garnicht in Frage,

Danke schon mal für eure Antworten
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  #2  
Alt 25.01.2011, 09:01
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hallo skyman,

der für 1 jahr zu zahlende trennungsunterhalt steht deiner ex-frau auf jeden fall zu.

ansonsten heisst es ja seit neuestem, dass nachehelicher unterhalt für die betreuungsleistung des kindes gemindert oder gar komplett wegfällt, wenn das kind mindestens 3 jahre alt ist.
euer gemeinsames kind hat dieses alter zwar überschritten, allerdings werden urteile hierzu dann doch eher individuell entschieden. Ist also mehr oder weniger letztendlich in der praxis, nur eine richtlinie.
bei euch könnte eine rolle spielen, dass deine ex-frau trotz kind einiges an arbeit leistet. von daher könnte es sein, dass kein weiterer ehegatten unterhalt fällig wird. hängt aber auch von anderen faktoren ab, wie zb. deinem einkommen, sonstige vermögensverhältnisse, vielleicht nutzung wohneigentum? etc.!
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  #3  
Alt 25.01.2011, 13:52
edy edy ist offline
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Hallo Skyman,

Wie @Coldplay schrieb, hängt es auch von deinem Einkommen ab.

Wie hoch ist denn dein durchschnittliches mtl. Netto-Einkommen?

lg
edy
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  #4  
Alt 26.01.2011, 17:10
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Also wenn ich in die Klasse 4 gehe ca. 1800-1900 und bei ihr mit dem 400€ Überstundenjob 1200€
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  #5  
Alt 26.01.2011, 17:49
edy edy ist offline
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Hallo Skyman,

Ich gehe mal von einem bereinigtem Einkommen von 1800€ aus.

Achtung sehr grobe Rechnung:

1800 minus Kindesunterhalt 291€ ( ab Alter des Kindes 6 Jahre)=1501€

Dein Einkommen 1500€
Einkommen Frau 1200€
Unterschied 300€

Auszugleichen 150€ ( als Trennungsunterhalt) an Frau.

Vorraussetzung du darfst die Lstkl.4 beibehalten.

lg
edy
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  #6  
Alt 26.01.2011, 19:15
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Was heißt bereinigt ??
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  #7  
Alt 26.01.2011, 19:36
edy edy ist offline
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Hallo skyman,

z.B.

Unterhalt nach Familienrecht: bereinigtes Nettoeinkommen

ein kleines "hallo" am Anfang des Beitrages wäre sehr freundlich.
lg
edy
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  #8  
Alt 26.01.2011, 19:43
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HALLO

und Danke !!
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