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#1
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| Hallo, bin (leider) neu hier (freut sich wohl niemand, wenn man sich hier anmeldet )Die Scheidung mit meiner Frau steht wohl kurz bevor und für mich stellt sich da die Frage, wie viel unterhalt ich ihr zahlen muss. Wir sind seit Mai 2009 verheiratet und haben seit April 2010 ein kleines Kind. Unterhalt für das Kind ist klar, aber wie sieht die Berechnung für meine zukünftige Exfrau aus? Sie arbeitet zZ. 2 Tage die Woche (seit Oktober 2011) (der Kleine ist in der Zeit bei meinen Eltern, bzw. Schwiegereltern) und verdient ca. 600€ netto / Monat. Ich arbeite Vollzeit und verdiene 2140€ netto. Meine Frau könnte theoretisch mehr arbeiten, da unsere Eltern den Kleinen auch häufiger nehmen würden. Die Frage ist, wie dann die Berechnung aussieht und ob ich erwirken kann, dass sie zukünftig mehr arbeiten geht, da es möglich wäre. Andere Frage: wir haben (leider) keinen Ehevertrag, den wollte sie mit mir nach der Hochzeit machen (da habe ich gepennt, ich weiß, aber man war halt verliebt). Es gilt da ja die Zugewinngemeinschaft. Die Frage ist nur, ab wann Einsicht in die Konten gefordert werden kann und ob es die Möglichkeit gibt vorher noch Geld "umzulagern". |
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#2
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| Hallo SDH, Zitat:
aber dann: Zitat:
Deine Frau ist bis mindestens zum 3.Geburtstag eures Kindes, nicht verpflichtet, arbeiten zu gehen. D.h. du schuldest Kindesunterhalt und deiner Frau Betreuungsunterhalt. Dein Selbstbehalt ihr gegenüber ist 1050€. lg edy |
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#3
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| Hallo edy, danke für deine Antworten. Wer sich hier anmeldet, der hat wohl Probleme mit einer gescheiterten Beziehung und das ist ja nie sonderlich erfreulich, das meinte ich damit. Deine Antwort habe ich nach 2 Sekunden googlen natürlich auch so herausbekommen und das war auch nicht meine Frage. Mich würde interessieren, wie hoch der Unterhalt für die Frau ist, wenn sie derzeit schon etwa 600€ verdient. Muss ich dann für sie bis zu 1050€ aufstocken, sprich 260€ Unterhalt für den Kleinen + 450€ für meine Frau? Geändert von SDH (21.11.2011 um 13:59 Uhr) |
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#4
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| Hallo SDH, Wenn das Kind 3 Jahre alt wäre,würde die Rechnung wie folgt aussehen. Dein Einkommen wird zunächst bereinigt(ehebedingte Schulden,Berufsaufwendungen usw). Schätze dann das relevante EK auf ca.2000€ Davon wird der KU abgezogen also minus 259€=1741€ 1741€ =relevantes EK zur Berechnung des Trennungsunterhaltes. 1740€dein EK + 600€ das EK der Frau=2340 /2 =1170€ für jeden. 1170€ für die Frau minus ihr EK 600€=570 TU. Nach der Scheidung wird neu verhandelt. lg edy Geändert von edy (21.11.2011 um 14:12 Uhr) |
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