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#1
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| hallo, ich bin seit 2001 mit meinem mann zusammen 2009 machten wir eine 6 monatige beziehungspause inkl. räumlicher trennung ich zog mit unserem ersten sohn aus). 2008 kam unser erster sohn zur welt, 2011 der zweite. im september 2011 haben wir geheiratet. nun ist mein ehemann der ansicht wir passen nicht zusammen und alles wurde ihm aufegzwungen ( kinder und ehe), und möchte sich nun trennen ( nach 4 monaten ehe...). ich gehe erst seit zwei wochen wieder arbeiten (30h woche), nach einem jahr elternzeit, und verdiene damit ca 600€ netto. vor der kider war ich vollzeit arbeiten, was ja nun leider nicht mehr so richtig geht. mein mann ist auf montage und hat mit auslöse ca 1900€ netto. mein mann möchte das wir gemeinsam in dem haus wohnen bleiben aber eben die räumliche trennung haben ( getrennt von tisch und bett...) das haus gehört aber seinem vater, sodas wir es beide nirgends angeben können. die nebenkosten für strom heizung und wasser betragen 250€. das kindergeld (368€) erhalte ich. in wie weit habe ich anspruch auf unterhalt, bzw welcher unterhalt würde mir überhaupt jetzt zustehen? ist eine scheidung überhaupt sinnvoll, oder sollte man sich einfach nur trennen, gibts da möglichkeiten schriftlich etwas festzuhalten? lg und vielen dank |
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#2
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| Hallo claudia, Für die Kinder müsste er 532€ zahlen. Nach einem Jahr offizieller Trennung müsste er die Steuerklasse ändern (weniger Netto) dann dürfte für deinen Unterhalt kein Geld mehr vorhanden sein. Der Vater kann natürlich Miete für das Haus verlangen. Ich würde mal einen Termin beim Jobcenter vereinbaren. lg edy
__________________ Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#3
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| danke edy, aber warum zum jobcenter? ich geh doch arbeiten...leider verdient man im osten als verkäuferin nur 5€ netto , ich werde nicht ewig in dem haus und unter einem dach mit ihm leben, es wird für die kinder dadurch nur noch verwirrender. der unterhalt für die zwei kinder würde mir ganz nebenbei sogar reichen... mit kindergeld und verdienst, is das schon erträglich! |
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#4
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| Hallo claudia, Zitat:
Vorher prüft der JC ob dir Betreuungsunterhalt vom Kindesvater zusteht. Dann brauchst du hier keinen Rechtsanwalt. Mache Termine beim JA und beim JC. es kostet dich ja nichts. lg edy
__________________ Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#5
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| hallo edy, mal noch ne frage zum unterhalt der kinder: wie kommst du auf die 532€? laut düsseldorfer tabelle, stünde den kindern jeweils mind. 317€ zu. wenn er bis 1900€ netto verdient sind es sogar 333 € für jedes kind. gruß claudia |
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#6
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| Hallo Claudia, Zitat:
Kind 1 383€minus 92€ = 291 € Zahlbetrag Kind 2 333€minus 92€= 241€ Zahlbetrag Kind 1 ab seinem 6 Geburtstag sonst, wie Kind 2. lg edy
__________________ Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren immer mehr durch. Geändert von edy (03.02.2012 um 13:52 Uhr) |
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#7
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| Hallo, ich beantworte das mal. Edit: Da war edy doch schneller. 317€ oder 333€ sind die Tabellenbeträge. Darauf wird aber noch das hälftige Kindergeld angerechnet. So ergeben sich die Zahlbeträge 225€ bzw. 241€ Wo allerdings edy die 532€ her hat, das weiß ich auch nicht. M.M.n. ist der Mindestunterhalt in Höhe von 225€ je Kind zu leisten. LG chico |
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#8
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| ach so, das ist gut das das staatliche KG da mit eingerechnet wird, dann wird mir das nicht vorgehalten oder vorgerechnet... danke |
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#9
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| hallo nochmal wie ist das mit dem trenungsunterhalt? wenn wir noch im gemeinsamen haus wohnen ( ich trage dann 3/4 der NK und er will mir den kindesunterhalt zahlen) habe ich da anspruch auf TU oder erst wenn die scheidungspapiere eingereicht wurden? und wie is das, wenn ich ab september eine zusätzliche ausbildung mache die über meisterbafög finanziert wird? was müßte ich dann zb in dem bafög antrag bei beziehungsstatus angeben? wenn ich noch nicht geschieden bin. darf ich die ausbildung überhaupt machen, oder muß ich arbeiten? |
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#10
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| Hallo claudia , Auch in der Trennensphase im gemeinsamen Haus steht dir dem Grunde nach TU zu. Wird aber nicht viel für dich übrig bleiben. Wenn die Kinder "bei dir wohnen" ,muss dein Mann auch den KU an dich zahlen. Das sollte erstmal geklärt werden. Mit der Summe muss du und die Kinder dann umgehen, als wenn ihr in verschiedenen Häuser leben würdet. Also:Geld ausgeben für Essen/Kleidung usw. Auch Miete/Nebenkosten müsst ihr anteilig bezahlen.(Schwiegerpapa wird euch nicht oder dann nicht mehr mietfrei wohnen lassen.). Wie ihr dies intern verrechnet ist eure Sache. lg edy
__________________ Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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