|
#1
| |||
| |||
| Hallo lieb Forumsuser, ich bin hier neu im Forum, und habe mal eine Anfrage. Und zwar spiele ich mit dem Gedanken meiner Freundin einen Hochzeitsantrag zu machen. Wir (ich 34, sie 30) sind seit gut 2 Jahren ein Paar, und im Großen und Ganzen führen wir eine gut funktionierende Beziehung, teilen die gleichen Werte und Zukunftsvorstellungen. Für mich war die Ehe nie ein Muss, da hat der Kinderwunsch schon eher eine wichtige Bedeutung. Sie allerdings legt sehr großen Wert auf die Ehe und kann sich nicht vorstellen Kinder zu bekommen ohne zu heiraten. Sie äußerte auch mal, dass eine Frau auch aus dem Sicherheitsgedanken heraus heiratet. Denn im Falle einer Trennung hätte man als Frau dann weniger Probleme. Jetzt weiß ich dass man für gemeinsame Kinder so oder so aufkommen muss, völlig unabhängig davon ob verheiratet oder unverheiratet, was ich auch absolut richtig finde. Denn für meine Kinder will ich auch immer die Verantwortung übernehmen. Aber wie steht es mit Unterhaltsforderungen an den Partner aus. Muss ich im Falle einer Scheidung immer für meinen schlechter verdienenden Partner aufkommen? Unabhängig davon ob Kinder im Spiel sind? Wie lange muss ich in diesem Falle dafür aufkommen? Natürlich stehe ich der Ehe positiv gegenüber, sonst würde ich es ja nicht wollen. Aber man malt sich dann doch mal das eine oder andere Szenario aus. Was ist wenn eine Frau aus reinem Sicherheitsgedanken heraus heiratet? Was wenn eine Frau nach einer Scheidung zuhause bleibt, und meint sich vom Mann unterhalten lassen zu müssen? Kinder sind da ja auch oft ein guter Vorwand für. Was wenn eine Frau einen verlässt, im schlimmsten Falle wegen eines anderen, und anschließend auch noch aus der ganzen Sache profitiert. Wenn ich sowas von meiner Partnerin erwarten würde, dann würde ich mit Sicherheit nicht über die Ehe nachdenken. Allerdings habe ich bereits eine 9-jährige Beziehung, die plötzlich von meiner Partnerin wegen eines anderen beendet wurde, und weiß wie sich Menschen in so einer Situation auf einmal ändern können. Zudem habe ich das gerade im Bekanntenkreis, dass jemand am Existenzlimit lebt, obwohl er eigentlich gut verdient, weil seine Ex-Frau mit einem Kind zuhause sitzt, und er sehr viel abgeben muss. Wie ist die da rechtliche Lage? Und wie kann man sich evtl. über einen Ehevertrag absichern? Ich wüsste zwar noch nicht wie ich dieses Thema ansprechen soll, und vor allem nicht ob ich das vor oder nach dem Antrag machen soll, aber es interessiert mich jetzt erst mal prinzipiell. Ich bedanke mich schonmal im Vorfeld für Antworten. |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo mp51662, Ehe ohne Kinder: Unterhalt während der Trennungsphase. Nach Scheidung nur wenn dann Ex dann nicht arbeitsfähig. Bei Kindern: Trennungsunterhalt wie oben. Unterhalt für Ex mindestens bis Kinder 3 Jahre alt sind,ansonsten wie oben. Oder Ex hat neue eheliche Gemeinschaft. Eheverträge sind nur so lange gültig bis einer der Partner staatliche Hilfe benötigt ( dann ungültig). lg edy |
|
#3
| |||
| |||
| hallo, eine sorgfältige überlegung ist wichtig. zumal die lage im "worst case" falle nicht einfach ein fehlgriff war, sondern mitunter seelische und existenzgefährdende situationen hervorruft die das restliche leben negativ beeinträchtigen. ich arbeite gerade an mir und versuche niemandem mehr von einer heirat abzuraten, denn das muss jeder selbst wissen. außerdem ist man ohnehin immer erst am ende klug. ![]() aber es sei mir erlaubt zu beschreiben, wie ich diese frage für mich persönlich beantwortet habe: ich bin der meinung das man an diese geschichte nur pragmatisch herangehen kann und nicht emotional oder mit dem bauch - obwohl man dies im ersten moment vielleicht umgekehrt sehen müsste. der grund ist, eine spätere scheidung mit einer plötzlich unterkühlten ex, unfairen anwälten / richtern und eine vermögensmasse die verteilt wird - läuft ebenso pragmatisch ab. da werde ich dann auch nicht nach meinem empfinden gefragt, ob mir die geringen besuchszeiten für meine tochter schmecken, ob mir die knete nach allen unterhaltszahlungen zum leben reicht, ob ich lust habe aus dem gemeinsamen haus auszuziehen und sich somit mein lebensmittelpunkt total verändert, bloß weil ex aufgrund des kindes alleine in dem haus bleiben will. ich habe den eindruck das ich als mann, vor vollendeten tatsachen stehe. ich zwar mitspielen darf aber den ball nicht bekomme. letztendlich wird über meinen kopf entschieden bei einer sache, bei welcher ich zu wenig mitspracherecht besitze - gerade wenn ein kind vorhanden ist. und das sind alles dinge die absolut aus dem ruder laufen können und deren ausgang ich im vorfeld überhaupt nicht einschätzen kann. obwohl ich persönlich keine negativen erfahrungen gemacht habe, fühle ich mich in dieser sache einfach nicht gleichberechtigt. man(n) bekommt tabellen und auflagen nach denen es sich zu richten gilt, und wehe wenn nicht... wenn sich meine ex quer stellt und ich die kleine nur unzureichend sehe, darf ich den unterhalt trotzdem nicht kürzen. letzteres kann nämlich getitelt werden, mein recht mein eigenes kind zu sehen allerdings nicht! bei einem sehr hohen einkommen ist der unterhaltsbedarf eines kleinkindes x fach gedeckt. was passiert mit dem überschuss? gibt es für mein kind dann nur noch kaviar und eine babynuckel aus gold? was passiert mit dem geld? wieso darf meine ex dies verwalten und somit für ihre eigenen zwecke ausgeben? von solch unfairen dingen könnte man noch zig beispiele nennen. eine frau oder mutter hat definitiv zum schummeln einen zu grossen spielraum und das gesetz dabei noch im rücken! und deshalb ganz pragmatisch gefragt: wo sind eigentlich die vorteile einer ehe? unwesentlich mehr geld in der brieftasche. sonst noch was? und wäre mir dies das "worst case" szenario wert? liebe ich meinen partner mehr durch ein stück papier in der nachttischschublade? die hohe scheidungsrate lässt grüssen... in einem ganz normalen vergleich hinken die vorteile für eine heirat, sofern es überhaupt welche gibt, deutlich hinterher. aber das gilt natürlich nur für mich. zudem muss ich sagen das ich keine familie gründen möchte - also auch keine eigenen kinder geplant habe. von daher fällt eine entscheidung gegen eine heirat vielleicht auch nochmal leichter. die unfaire behandlung als mann vor gericht, kann man natürlich auch erfahren wenn man nicht verheiratet ist - aber dafür ein gemeinsames kind hat. vieles kann dann ähnlich laufen. ich hoffe, einer entscheidungsfindung gedient zu haben *hust* ![]() . |
|
#4
| |||
| |||
| Die erste Antwort scheint mir etwas zu vereinfacht. Ich habe mich nochmal im Net kundig gemacht, und ein paar zusätzliche Infos bekommen. Die Frage für mich lautet, kannich mich in irgendeinere Weise absichern? Wie gesagt, den Unterhalt für eigene Kinder will ich nicht umgehen, auch wenn es wahrscheinlich deutlich mehr Geld ist, als man für den Unterhalt der Kinder bräuchte, und auch wenn ich weiß dass ich Gefahr laufe meine Kinder nicht ausreichend zu sehen, und benachteiligt zu werden. Aber kann ich mich garnicht gegen Unterhaltsansprüche von Seiten der Frau absichern? Ist es wirklich so, dass im Falle sozialer Abhängigkeit vom Staat der Ehevertrag ungültig ist? Würde ein Ehevertrag im Falle einer Arbeitsunfähigkeit seitens der Frau z.B ungültig werden? Es kann doch nicht sein, dass im Falle eines plötzlichen Sinneswandels, einem Mann quasi das ganze Leben ruiniert wird? Wenn man für den Rest seines Lebens nur noch die Hälfte des erarbeiteten Geldes zur Verfügung hat, dann hat man doch kaum noch die Möglichkeit sich was neues aufzubauen!? In so einer verzweifelten Situation kann man doch auch gleich zuhause bleiben, und dem Staat zusätzlich auf der Tasche liegen. Gibt es keinerlei Absicherungsmöglichkeiten? |
|
#5
| |||
| |||
| ich müßte ja nicht unbedingt heiraten, aber meine Freundin sieht das als Voraussetzung für eine gemeinsame Familie. Sowohl aus dem christlich-traditionellen Blickwinkel, als auch unter betrachtung Ihrer Sicherheit bei einer Familiengründung. |
|
#6
| |||
| |||
| Zitat:
ich hatte mal im spiegel einen bericht gelesen, da wurden solche verträge von richtern im scheidungsfalle dann einfach für nichtig oder gar sittenwidrig erklärt. kurioserweise ist ein solcher vertrag dann aber nicht notwendiger bestandteil der ehelichung. will sagen, die ehe galt trotzdem bloß die klausel mit dem unterhalt nicht - auch wenn die ehe nur in verbindung mit diesem unterhaltsausschluss (von seiner seite) zustande kam. also wird man auch juristisch im nachhinein komplett über den tisch gezogen. "sicherheitsdenken" ist eine gerne genannte floskel, von welcher ich gerne mal wissen würde, was explizit damit gemeint ist. wenn jemand über sein eigenes zutun hinaus abgesichert sein möchte, dann kann das immer nur zu lasten eines anderen gehen! und im falle einer trennung eben häufig eine recht einseitige und unfaire geschichte darstellen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |