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Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Heirat, Partnerschaft > Eheschliessung

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  #1  
Alt 06.06.2010, 16:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.06.2010
Beiträge: 1
Standard Heirat EU-Bürger

Hallo,

mein langjähriger Freund (rumänischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Dänemark) und ich (deutsche Staatsbürgerin ALGII-Empfängerin) wollen demnächst in Deutschland heiraten.
Da ich nicht weiss wie lange meine Arbeitslosigkeit noch anhält und ich keine finanziellen Möglichkeiten habe meinen noch Freund nach der Eheschliessung zu unterstützen, habe ich einige Fragen.
Welche Summe sollte er mitbringen um die erste Zeit, bis die Arbeitserlaubnis genehmigt wird, überleben zu können? Gibt es da eine Richtlinie? Etwas konkretes?
Was für Auswirkungen hätte das auf mein Arbeitslosengeld?
Wie lange dauert es bis die AE da ist? Was ist die offizielle Version und wie sieht es in der Realität aus?

Danke
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  #2  
Alt 18.06.2010, 12:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 240
Standard Heirat eines EU-Bürgers

Hallo,

wenn dein Freund EU-Bürger ist, dann gilt die Freizügigkeit. Er kann sich aufhalten wo er will und auch Arbeiten. Die Arbeitserlaubnis wird kurzfristig erteilt werden. Ich glaube nicht, dass er da lange warten muss. Ist er mit dir verheiratet, so hat er mit dir zuammen auch Ansprüche auf Arbeitslosengeld II. Ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft.

Gruss

Hilli
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