|
#1
| |||
| |||
| Hallo, mein langjähriger Freund (rumänischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Dänemark) und ich (deutsche Staatsbürgerin ALGII-Empfängerin) wollen demnächst in Deutschland heiraten. Da ich nicht weiss wie lange meine Arbeitslosigkeit noch anhält und ich keine finanziellen Möglichkeiten habe meinen noch Freund nach der Eheschliessung zu unterstützen, habe ich einige Fragen. Welche Summe sollte er mitbringen um die erste Zeit, bis die Arbeitserlaubnis genehmigt wird, überleben zu können? Gibt es da eine Richtlinie? Etwas konkretes? Was für Auswirkungen hätte das auf mein Arbeitslosengeld? Wie lange dauert es bis die AE da ist? Was ist die offizielle Version und wie sieht es in der Realität aus? Danke |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo, wenn dein Freund EU-Bürger ist, dann gilt die Freizügigkeit. Er kann sich aufhalten wo er will und auch Arbeiten. Die Arbeitserlaubnis wird kurzfristig erteilt werden. Ich glaube nicht, dass er da lange warten muss. Ist er mit dir verheiratet, so hat er mit dir zuammen auch Ansprüche auf Arbeitslosengeld II. Ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft. Gruss Hilli |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Heirat im Ausland (USA) - Was muss man beachten? | lseruset | Eheschliessung | 3 | 26.05.2010 19:17 |
| Ehegattenunterhalt bei neuer Heirat | Gast | Ehegattenunterhalt - Unterhalt Ehe-Frau | 1 | 05.02.2010 15:03 |
| Heirat mit Ausländer, Ehefähigkeitszeugnis | Gast | Eheschliessung | 1 | 09.12.2009 00:19 |
| Heirat mit Französin | Gast | Eheschliessung | 1 | 31.10.2009 00:09 |
| Heirat mit Ausländer | Gast | Eheschliessung | 1 | 18.09.2009 12:33 |