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Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Heirat, Partnerschaft > Eheschliessung

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  #1  
Alt 19.04.2010, 23:01
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Registriert seit: 18.04.2010
Beiträge: 2
Standard Heirat im Ausland (USA) - Was muss man beachten?

Hallo,

ich werde im Juli in Amerika eine Amerikanerin heiraten. Die Frage ist nun, was ich alles angeben/ausfuellen muss, dass die Hochzeit auch in Deutschland anerkannt wird? Und ist es moeglich (bzw. wird es anerkannt) das wir beide Doppelnamen nehmen? (Denn ich glaube, dass wenn man in Deutschland heiratet nur eine seite des Paars einen Doppelnamen nehmen kann)?

Vielen Dank fuer die Hilfe
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  #2  
Alt 20.04.2010, 18:30
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 74
Standard Heirat mit Ausländerin in USA

Hallo,

die Heirat in den USA wird annerkannt, wenn sie auch den Eheschließungsvoraussetzungen in Deutschland entspricht.

Grundsätzlich gilt, dass eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen wird, wenn die für die Trauung im fremden Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind. Zusätzlich müssen bei beiden Verlobten die nach ihrem jeweiligen Heimatrecht geltenden Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter, kein unzulässiger Verwandtschaftsgrad u.ä.m.) erfüllt sein.
Deutsche – auch ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA – können sich im jeweiligen Bundesstaat der USA trauen lassen. Die hierfür erforderliche „Marriage License“ wird vom „Marriage License Office“ der jeweiligen Gemeinde erteilt. Es gibt unterschiedliche Voragaben in jeder Gemeinde. Man muss sich also bei der zuständigen Gemeinde informieren.
Generell gilt, dass man folgende Unterlagen braucht:
Identitätsnachweis
Man muss seine Identität durch ein Ausweisdokument nachweisen können (Reisepass).
Kopie der Geburtsurkunde
Sicherheitshalber empfiehlt sich in jedem Fall eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde (oder eine internationale Geburtsurkunde). In manchen Staaten wird diese zusätzlich zum Identitätsnachweis verlangt.
War man schon mal verheiratet, liegt also eine vorangegangene Eheschließung vor, so bringt man sein rechtskräftiges Scheidungsurteil mit. Es besteht eine Fristeinhaltung von 60 Tagen bis zur erneuten Heirat, beginnend mit dem Datum der Rechtskraft des Scheidungsurteils. Zudem müssen Sie damit rechnen, eine englische Übersetzung des
Scheidungsurteils vorzulegen.
Wartezeiten
Es können je nach US-Staat weitere Wartezeiten zu erfüllen sein.
Gebühr:
Die Gebühr variiert von Bezirk zu Bezirk. Man muss mit ca. 50$ rechnen.

Also: bei der jeweiligen Gemeinde informieren!
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  #3  
Alt 28.04.2010, 00:05
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Registriert seit: 18.04.2010
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank fuer deine Nachricht Lara.

Ich habe nur noch eine Frage mit hinsicht auf den Nachnamen. Ist es moeglich das wir beide einen Doppelnamen nehmen (zusammengesetzt aus ihrem und meinem Nachnamen) und wird dies auch anerkannt?
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  #4  
Alt 26.05.2010, 19:17
Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 74
Standard Ehename

Hi,

also wenn Herr X Frau Y heiratet, dann dürfen sich nicht beide Herr X-Y und Frau X-Y nennen, sondern nur Frau darf sich Frau X-Y nennen (oder Herr Y-X)

Gruss
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