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#1
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| Hallo, ich bin schon seit zwei Jahren mit einem Ausländer, einem Italiener zusammen. Nun wollen wir heiraten und waren beim Standesamt. Dort wurde uns gesagt, wir brauchen eine Ehefähigkeitsbescheinigung, ein Ehefähigkeitszeugnis für meinen Mann. Diese müsste sein Heimatstaat ausstellen. Ist das denn wirklich notwendig? Italien gehört doch zur EU. Gibt es da nicht ein einheitliches Recht? Gruss Anni |
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#2
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| Klar, auch wenn Italien zur EU gehört, ist ein Ehefähigkeitszeugnis nach deutschem Recht erforderlich, wenn vor einem deutschen Standesamt geheiratet werden soll. Der deutsche Staat prüft ja nicht selbst, ob nach dem ausländischen Recht die Voraussetzungen für eine Eheschließung vorliegen; das überläßt er den ausländischen Behörden. Die kenne sich besser mit ihrem eigenen Recht aus. |
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| Stichworte |
| ausländer, ehefähigkeitszeugnis, heirat, italien |
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