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  #1  
Alt 09.09.2009, 09:59
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 10
Standard Verlobung

Hallo,

hab mal eine Frage zur Verlobung. Soweit ich weiß, ist die Verlobung ja auch im BGB geregelt. Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Verlobung? Es handelt sich ja um ein Eheversprechen. Aber einklagen kann man es nicht. Wozu ist denn das ganze dann da - rechtlich gesehen?

Gruss

Caro
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  #2  
Alt 04.11.2009, 11:30
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Verlobung

Hallo Carolina,

also eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen, die Ehe miteinander einzugehen. Es ist ein Vertrag im rechtlichen Sinne. Man kann die Verpflichtung allerdings nicht einklagen. Dennoch gibt es auch rechtliche Konsequenzen. Geschenke z.B., die man im Hinblick darauf gemacht hat, dass man eine Verlobung eingegangen ist, kann man zurückfordern, wenn die Verlobung gelöst wurde. Also: Verlobungsgeschenke kann man wieder zurück verlangen, wenn es nicht zur Ehe kommt.

Gruss
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  #3  
Alt 26.12.2011, 13:31
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Registriert seit: 25.11.2011
Beiträge: 17
Standard

hallo

falls das thema noch aktuell ist und dich interessiert, habe ich hier eine gute zusammenstellung gefunden: Verlobung: Welches sind meine Rechte und Pflichten? | Recht-Finanzen

du hast schon recht, dass es auf den ersten blick keinen sinn ergibt eine verlobung als rechtsinstitut aufrecht zu erhalten, wenn nicht auf eingehung der ehe geklagt werden kann. aber wie alexandra ganz richtig geschrieben hat ist es für die rückforderung von geschenken von bedeutung.

viel spaß beim lesen =)
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Stichworte
ehe, verlobung

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