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Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Elternunterhalt

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  #1  
Alt 08.04.2010, 12:31
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Beiträge: 244
Standard Eltern beziehen Hartz IV

Hallo,

wie sieht es mit dem Elternunterhalt aus, wenn die Eltern Hartz IV Leistungen beziehen? Müssen die Kinder dann Unterhalt leisten. Gibt es Einkommensgrenzen? Wenn ja, wo liegen die? Sind die ähnlich wie beim Kindesunterhalt?

Danke

Heinz
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  #2  
Alt 19.04.2010, 18:01
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Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 45
Standard Unterhaltspflicht der Kinder für Eltern

Hallo,

ja, grds. besteht eine Unterhaltspflicht für die Kinder den Eltern gegenüber. Das wird von der Arbeitsagentur bei den Hartz IV Leistungen für die Eltern auch geprüft. Ggf. leitet das Amt den Unterhaltsanspruch auf sich über.
Natürlich gibt es Freigrenzen, was das Einkommen anbelangt. Diese belaufen sich auf etwa 1000 Euro. Vorher werden aber Unterhaltspflichten gegenüber Kindern und Ehefrau abgezogen.

Gruss
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  #3  
Alt 19.08.2010, 15:25
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 319
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Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
Diese belaufen sich auf etwa 1000 Euro. Vorher werden aber Unterhaltspflichten gegenüber Kindern und Ehefrau abgezogen.
ich frage mich, wie du auf 1.000 euro selbstbehalt kommst!
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  #4  
Alt 19.08.2010, 16:44
edy edy ist offline
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Beiträge: 554
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Hallo Gast,

siehe hier:

Elternunterhalt- Das Sozialamt beteiligt die Kinder an den Kosten!



lg
edy
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  #5  
Alt 28.08.2010, 20:32
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Beiträge: 2
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Hallo,

hier sollte man differenzieren.

Es wurde nach Elternunterhalt bei ALG 2 gefragt und da werden Kinder nicht herangezogen (insofern sie nicht mit ihren Eltern in einem Haushalt leben), beziehen die Eltern Sozialhilfe oder Grundsicherung sieht die Sache anders aus.

Allerdings gibt es auch dann wesentlich höhere Freibeträge als beim Kindesunterhalt.

Gruss

Cara
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  #6  
Alt 28.08.2010, 20:53
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 319
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hallo cara,

wo ist denn der unterschied zwischen ALGII und sozialhilfe?
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  #7  
Alt 16.09.2010, 12:08
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Beiträge: 2
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Guten Morgen,

Sozialhilfe beziehen z.B. die Menschen, welche nicht mehr mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können und dann ist ..insofern leistungsfähig.. auch Elternunterhalt fällig.

Bei ALG 2 ist man mindestens drei Stunden am Tag erwerbsfähig und dann muss kein Elternunterhalt bezahlt werden.


Cara
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  #8  
Alt 16.09.2010, 13:47
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Registriert seit: 12.08.2010
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 319
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Vielen Dank!
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Stichworte
einkommensgrenzen, eltern, hartz iv

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