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#1
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| Hallo, wie sieht es mit dem Elternunterhalt aus, wenn die Eltern Hartz IV Leistungen beziehen? Müssen die Kinder dann Unterhalt leisten. Gibt es Einkommensgrenzen? Wenn ja, wo liegen die? Sind die ähnlich wie beim Kindesunterhalt? Danke Heinz |
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#2
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| Hallo, ja, grds. besteht eine Unterhaltspflicht für die Kinder den Eltern gegenüber. Das wird von der Arbeitsagentur bei den Hartz IV Leistungen für die Eltern auch geprüft. Ggf. leitet das Amt den Unterhaltsanspruch auf sich über. Natürlich gibt es Freigrenzen, was das Einkommen anbelangt. Diese belaufen sich auf etwa 1000 Euro. Vorher werden aber Unterhaltspflichten gegenüber Kindern und Ehefrau abgezogen. Gruss |
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#3
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| ich frage mich, wie du auf 1.000 euro selbstbehalt kommst! |
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#4
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#5
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| Hallo, hier sollte man differenzieren. Es wurde nach Elternunterhalt bei ALG 2 gefragt und da werden Kinder nicht herangezogen (insofern sie nicht mit ihren Eltern in einem Haushalt leben), beziehen die Eltern Sozialhilfe oder Grundsicherung sieht die Sache anders aus. Allerdings gibt es auch dann wesentlich höhere Freibeträge als beim Kindesunterhalt. Gruss Cara |
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#6
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| hallo cara, wo ist denn der unterschied zwischen ALGII und sozialhilfe? |
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#7
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| Guten Morgen, Sozialhilfe beziehen z.B. die Menschen, welche nicht mehr mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können und dann ist ..insofern leistungsfähig.. auch Elternunterhalt fällig. Bei ALG 2 ist man mindestens drei Stunden am Tag erwerbsfähig und dann muss kein Elternunterhalt bezahlt werden. Cara |
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#8
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| Vielen Dank! |
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| Stichworte |
| einkommensgrenzen, eltern, hartz iv |
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