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#1
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| Hallo, meine Eltern leben von der Sozialhilfe. Grundsicherung heißt das ja heute. Nun hat mich das Sozialamt angeschrieben. Sie wollen prüfen, ob sie gegen mich einen Erstattungsanspruch haben. Irgendwie wollen die einen Unterhaltsanspruch überleiten. Ich soll mein Vermögen und Einkommen offenlegen. Bin ich dazu verpflichtet? Danke für euer Hinweise, Martin |
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#2
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| Hi, wenn das Sozialamt leistungen erbringt, dann gehen kraft Gesetz eventuelle Ansprüche des Sozialhilfeempfängers auf Unterhalt auf das Amt über. Das Sozialamt kann also den Unterhaltsanspruch der Eltern gegen das Kind geltend machen. Zum Unterhaltsanspruch gehört auch ein Auskunftsanspruch. Du bist also verpflichtet, dein Einkommen und Vermögen offen zu legen. |
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#3
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| STOP! Bei Grundsicherung im Alter (GSA) nach dem 4.Kapitel SGB XII können Unterhaltsansprüche ggü. Kindern nur geltend gemacht werden, wenn anzunehmen ist, dass ihr Einkommen über einenm Betrag von 100.000 Euro jährlich liegt. (§ 43 Abs. 2 SGB XII). |
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#4
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| Hallo! Wir befinden uns gerade in der selben Situation...unser Einkommen liegt unter 100.000€, aber wie sieht es mit Vermögen (Haus und Erspartes) aus? Wird das auch irgendwie angerechnet, bzw. darf das Amt da dran...? Viele Grüße |
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#5
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| Hallo Blue, auf euer Vermögen kann der Leistungsträger nicht zurückgreifen. LG chico |
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#6
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| Vielen Dank für die zügige Rückmeldung!!! |
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| Stichworte |
| einkommen, eltern, grundsicherung, sozialalmt, sozialhilfe |
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