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#1
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| Hallo, es geht um folgende Frage: wenn die Eltern noch zu Hause leben, dort aber Pflege benötigen und das Renteneinkommen nicht ausreicht, sind dann die Kinder verpflichtet für die Pflege aufzukommen? Ich hab ja schon gelesen, dass bei einer notwendigen Heimunterbringung, also bei der Aufnahme in einem Pflegeheim die Kinder eventuell Unterhalt an die Eltern zahlen müssen. Aber wie ist das, wenn die Eltern noch zu hause wohnen und ihr Geld nicht für den Pflegedienst und die hauswirtschaftliche Versorgung ausreicht. Danke, Lothar |
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#2
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| Hallo, wenn die Eltern gepflegt werden müssen, egal wo, ob nun in einem Heim oder zu Hause, dann haben sie einen höhren Unterhaltsbedarf, als normal. Reicht das eigene Einkommen nicht aus, diesen zu decken, so sind die Kinder zum Unterhalt verpflichtet, wenn sie leistungsfähig sind, also über Einkommen jenseits des Selbstbehalts verfügen. Also Antwort in kurzform: es ist egel, ob Eltern im Altenheim, Seniorenheim, Pflegeheim leben oder zu Hause gepflegt werden. |
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| Stichworte |
| eltern, hauswirtschaftlich, pflege, pflegedienst |
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