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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Elternunterhalt

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  #1  
Alt 20.08.2011, 19:31
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Hallo.

Ich hatte heute einen Brief vom Sozialamt in meinem Briefkasten, dass ich für meinen Vater Unterhalt zahlen soll. (Momentan bin ich sowieso finanziell nicht in der Lage, da ich mach meinem Studium in Elternzeit bin und jetzt erst Mal ALG2 bekomme). Aber nächstes Jahr will ich arbeiten gehen, möchte aber nicht für meinen Vater arbeiten gehen- er und meine Mutter sind geschieden seit ich 3Jahre alt war und er hat mich weder besucht, obwohl er Besuchsrecht hatte, noch hat er Unterhalt gezahlt!!! Von daher sehe ich nicht ein für diesen Mann einen Cent zu zahlen.

Wie siehts da rechtlich aus? Habe ich Erfolg, wenn ich gegen den Unterhaltsanspruch klage oder muss ich auf jeden Fall bezahlen, wenn ich über dieses Schonvermögen verdiene?

Wenn ich nächstes Jahr dann arbeite (Stelle habe ich schon)- wie siehts dann aus, wenn ich einen Kredit nehmen möchte und ein Haus oder Wohnung davon kaufen möchte, darf ich das?

Für den Fall, dass ich heirate (was auch nächstes Jahr der Fall wäre). besteht dann für meinem Mann auch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber meinen Vater?

Und wie würde das Aussehen, wenn mein Mann später ein Haus erben wird (was er mit dem Tod seines Vaters auch tun würde), müsste er dann damit einstehen?

Ich weiß Fragen über Fragen, aber ich hoffe irgendjemand kann mir weiterhelfen!

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und freue mich über Antworten
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  #2  
Alt 20.08.2011, 21:25
edy edy ist offline
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Hallo Will-Nicht,

der Selbstbehalt gegenüber den Eltern (Vater) beträgt 1500€.

D.h. du müsstest erstmal mindestens ca, 1700€ Netto verdienen,bevor du
einen Cent leisten müsstest.

Zitat:
noch hat er Unterhalt gezahlt!
War er leistungsfähig?

lg
edy

Geändert von edy (20.08.2011 um 21:27 Uhr)
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  #3  
Alt 20.08.2011, 22:30
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Hallo edy...
Er wäre in der Lage gewesen zu zahlen, als meine Mum damals dann den Unterhalt einklagen wollte, hat er kurzer Hand den Job gekündigt und sich von seiner damaligen Freundin aushalten lassen.

einen schönen Abend...
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  #4  
Alt 20.08.2011, 23:09
edy edy ist offline
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Hallo Will-Nicht,

Zitat:
Er wäre in der Lage gewesen zu zahlen
Ich denke das sind Argumente für dich.

Natürlich wird,bevor die Allgemeinheit zur Zahlung gebeten wird,überprüft ob du zahlen kannst/musst.

Ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt könnte hier sinnvoll sein.



lg
edy

Geändert von edy (20.08.2011 um 23:13 Uhr)
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  #5  
Alt 24.08.2011, 07:15
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Zitat:
Zitat von Will-Nicht Beitrag anzeigen
er und meine Mutter sind geschieden seit ich 3Jahre alt war und er hat mich weder besucht, obwohl er Besuchsrecht hatte,
Guten Morgen,

bei dieser Vorgeschichte möchte ich den Richter sehen, der dich zur Unterhaltspflicht verdonnern würde.
Fehlende Emotionale Bindung und / oder Kontakt sind Kriterien, welche gegen eine Unterhaltspflicht sprechen. Mache dich mal mit google schlau und schaue dir Praxisurteile an.
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  #6  
Alt 25.08.2011, 14:58
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Vielen Dank, für die Antworten. Ich werde auf jeden Fall jetzt zu einem Fachanwalt gehen und mich erst einmal beraten lassen! Und dann notfalls vors Gericht ziehen.
BIn jetzt etwas optimistischer, dass ich vor Gericht Recht bekomme.

Ich denke mir immer, wenn irgendwas mit meiner Mum wäre, ich würde mein letztes Hemd verkaufen, sie hat immer alles gegeben, war immer da. Nur bei meinem Erzeuger, ja sehe ich es nicht ein. Ich denke mir immer, wenn er zumindest sich halt mal gekümmert hätte, auch wenn er da dann kein Unterhalt gezahlt hätte, egal. Aber dieser Mann ist für mich ein Fremder, er weiß nicht mal das er ein Enkelkind hat. Was ich beruflich mache, in was ich für einer Schule ich war- gar nichts!

Aber nochmal vielen Dank, für eure aufmunternden Antworten
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  #7  
Alt 26.08.2011, 07:26
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So viel Mühe mit einem Fachanwalt würde ich mir gar nicht machen. Ich hätte das Thema erstmal ausgesessen und in einer Rückantwort deinem Sozialamt mitgeteilt, dass es aufgrund von ALG2 nichts zu holen gibt.
Auch finde ich paradox, dass ein Sozialamt nicht weiss, dass ALG2 derzeit bezogen wird...
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