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#1
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| Aufgrund eines schweren Schlaganfalls ist mein Vater (58) pflegebedürftig geworden (Pflegestufe 2) und wird von der Reha-Klinik direkt ins Pflegeheim umziehen müssen. Da er zuvor ALG 2-Empfänger war und über kein Sparvermögen verfügt, wird das Sozialamt für die Heimkosten etc. aufkommen müssen. Ich (28) bin Studentin und verdiene derzeit ca. 580 € im Monat. Nachwuchs ist in Planung. Meine Eltern ließen sich zwei Jahre nach meiner Geburt scheiden, mein Vater hat nie Unterhalt gezahlt und es bestand höchstens zwei Mal im Jahr Kontakt. Ich habe nun allerdings aus Pflichtgefühl die Betreuung für alle Aufgabenkreise übernommen, da mein Vater sich nicht verständigen kann. Innerhalb der nächsten Monate will meine Großmutter mütterlicherseits meiner Mutter und mir ein Haus mit zwei Wohneinheiten (jeweils ~75 Quadratmeter) überschreiben. Meine Mutter und mein Verlobter und ich würden dann jeweils eine der beiden Wohneinheit beziehen. Meine Familie ist nun besorgt darüber, ob das Haus durch die theoretische Unterhaltsverpflichtung gefährdet wäre. Die Überschreibung würde erst stattfinden, nachdem mein Vater ins Heim gezogen ist. Muss ich es verwerten? Und falls nicht: Wäre es möglich, dass ich vom Sozialamt dazu gezwungen werde, meine Haushälfte zu beleihen, um die Heimkosten zu decken? |
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#2
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| Hallo, das Haus wirst Du nicht verwerten müssen. Selbstgenutzer Wohnraum muss nicht verwertet werden. Genauso wie auch Dein weiteres Vermögen nicht zur Finanzierung der Heimkosten aufgebaucht werden muss. Anders wäre es, wenn das Haus dem Vater gehören würde. In dem Fall müsste es für die Pflege eingesetzt werden. LG chico |
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