Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Elternunterhalt

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 22.08.2011, 10:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2011
Beiträge: 1
Rotes Gesicht Muss zukünftiges Eigenheim für Elternunterhalt verwertet werden?

Aufgrund eines schweren Schlaganfalls ist mein Vater (58) pflegebedürftig geworden (Pflegestufe 2) und wird von der Reha-Klinik direkt ins Pflegeheim umziehen müssen.
Da er zuvor ALG 2-Empfänger war und über kein Sparvermögen verfügt, wird das Sozialamt für die Heimkosten etc. aufkommen müssen.

Ich (28) bin Studentin und verdiene derzeit ca. 580 € im Monat. Nachwuchs ist in Planung. Meine Eltern ließen sich zwei Jahre nach meiner Geburt scheiden, mein Vater hat nie Unterhalt gezahlt und es bestand höchstens zwei Mal im Jahr Kontakt.

Ich habe nun allerdings aus Pflichtgefühl die Betreuung für alle Aufgabenkreise übernommen, da mein Vater sich nicht verständigen kann.

Innerhalb der nächsten Monate will meine Großmutter mütterlicherseits meiner Mutter und mir ein Haus mit zwei Wohneinheiten (jeweils ~75 Quadratmeter) überschreiben. Meine Mutter und mein Verlobter und ich würden dann jeweils eine der beiden Wohneinheit beziehen.

Meine Familie ist nun besorgt darüber, ob das Haus durch die theoretische Unterhaltsverpflichtung gefährdet wäre.
Die Überschreibung würde erst stattfinden, nachdem mein Vater ins Heim gezogen ist.

Muss ich es verwerten?
Und falls nicht: Wäre es möglich, dass ich vom Sozialamt dazu gezwungen werde, meine Haushälfte zu beleihen, um die Heimkosten zu decken?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 26.08.2011, 10:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.12.2010
Beiträge: 164
Standard

Hallo,

das Haus wirst Du nicht verwerten müssen. Selbstgenutzer Wohnraum muss nicht verwertet werden. Genauso wie auch Dein weiteres Vermögen nicht zur Finanzierung der Heimkosten aufgebaucht werden muss.

Anders wäre es, wenn das Haus dem Vater gehören würde. In dem Fall müsste es für die Pflege eingesetzt werden.

LG chico
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de