Unterhalt für die Eltern Hallo Heinrich,
grundsätzlich sind die Kinder den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig, wenn diese ihren eigenen Unterhalt nicht mehr allein sicherstellen können. Müssen Eltern in ein Pflegeheim, so erweitert sich ihr Bedarf und die Kinder müssen dem Grunde nach dafür einstehen. Allerdings steht den Kindern von Ihrem Einkommen ein Selbstbehalt zu, der bei 1400 Euro liegt. Haben die Kinder selbst unterhaltspflichtige Kinder oder einen unterhaltspflichtigen Ehegatten, so gehen diese Unterhaltsverpflichtungen dem Unterhaltsanspruch der Eltern vor.
Kommt das Sozialamt für die Heimkosten auf, so kann geht der Unterhaltsanspruch der Eltern kraft Gesetz auf den Sozialhilfeträger über. Diese kann also von den Kindern dann Zahlung verlangen, wenn sie ein entsprechend hohes Einkommen oder auch Vermögen haben. |