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  #1  
Alt 15.10.2009, 13:32
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Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 244
Standard Unterhalt für die Eltern

Hallo,

meine 80 jährige Mutter soll nun in ein Pflegeheim kommen. Sie hat bisher in einer Mietwohnung gelebt. Wir sind vier Kinder. Sind wir zu Unterhaltszahlungen verpflichtet? Müssen wir Unterhalt für die Eltern zahlen? Was ist mit dem Sozialamt? Meine Mutter hat nur eine bescheidene Witwenrente von 1000 Euro, der Heimplatz kostet das doppelte.

Viele Grüße,

Heinrich
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  #2  
Alt 16.10.2009, 18:06
Uwe Uwe ist offline
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Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 22
Standard Unterhalt für die Eltern

Hallo Heinrich,

grundsätzlich sind die Kinder den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig, wenn diese ihren eigenen Unterhalt nicht mehr allein sicherstellen können. Müssen Eltern in ein Pflegeheim, so erweitert sich ihr Bedarf und die Kinder müssen dem Grunde nach dafür einstehen. Allerdings steht den Kindern von Ihrem Einkommen ein Selbstbehalt zu, der bei 1400 Euro liegt. Haben die Kinder selbst unterhaltspflichtige Kinder oder einen unterhaltspflichtigen Ehegatten, so gehen diese Unterhaltsverpflichtungen dem Unterhaltsanspruch der Eltern vor.

Kommt das Sozialamt für die Heimkosten auf, so kann geht der Unterhaltsanspruch der Eltern kraft Gesetz auf den Sozialhilfeträger über. Diese kann also von den Kindern dann Zahlung verlangen, wenn sie ein entsprechend hohes Einkommen oder auch Vermögen haben.
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Stichworte
eltern, elternunterhalt, rente, sozialamt

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