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#1
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| Hallo, mein Vater ist seit einem Monat in einem Pflegeheim. Nun ist es so, dass seine Rente nicht für die Heimkosten ausreicht. Mein Bruder und ich haben mit ihm zusammen einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Sozialamt gestellt. Nun befürchten wir, dass wir in Regress genommen werden. Wie ist die Grenze für den Selbstbehalt? Wieviel darf man verdienen, ohne dass man zum Unterhalt verpflichtet ist. Danke für eure Hinweise. Heinz |
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#2
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| Es geht zunächst um das anrechenbare bereinigte Einkommen. Der angemessene Selbstbehalt eines Kindes ggü. seinen Eltern beträgt 1.400 Euro zzgl. 1.050 Euro für einen Ehepartner zzgl. Kindesunterhalt (Ziffern 21 + 22. der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien). Das übersteigende Einkommen kann bis zu 50 Prozent für Elternunterhalt herangezogen werden. |
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| Stichworte |
| eltern, pflegeheim, regress, selbstbehalt, sozialamt |
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