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  #1  
Alt 05.09.2011, 09:29
mam mam ist offline
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Registriert seit: 05.09.2011
Beiträge: 1
Standard Beschwerde gegen endbeschluss

Hallo habe eine frage
wer weis wie das jezt weiter geht habe eine beschwerde gegen den Beschluss eingelegt vom familiengericht
laut gutachten verfahrenspflegerin sollen meine kinder wider zurück zu mir wo sie ihren lebensmittelpunkt hatten seit geburt an weil auch das kindeswohl und gefahr für die weitere endwiklung der kinder besteht. richterin aber anders enschieden hat und der vater das abr bekommen hat.
kann dieser beschluss aufgehoben werden laut §1666 FamFG WAS DIE GUTACHTERIN EMPFOHLEN HAT DAZU ZU NEHMEN
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