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#1
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| Hallo, wie ist das bei einer Scheidung, wenn man nur einen Anwalt nimmt und der andere Partner dem Scheidungsantrag lediglich zustimmt? Wie ist das mit den Gerichtskosten? Muss auch der, der nur zustimmt, die Gerichtskosten mit tragen? Danke. Benno |
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#2
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| Hallo, die Gerichtskosten bei der Scheidung werden geteilt, d.h. auch derjenige, der lediglich dem Antrag auf Scheidung zustimmt, muss sich an den Kosten beteiligen. Die Anwaltskosten hingegen muss derjenige zahlen, der den Anwalt beauftragt hat. Gruss |
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| Stichworte |
| anwalt, gerichtskosten, scheidung |
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