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  #1  
Alt 26.10.2009, 11:22
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Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 244
Standard Gerichtskosten bei Scheidung

Hallo,

wie ist das bei einer Scheidung, wenn man nur einen Anwalt nimmt und der andere Partner dem Scheidungsantrag lediglich zustimmt? Wie ist das mit den Gerichtskosten? Muss auch der, der nur zustimmt, die Gerichtskosten mit tragen?

Danke.

Benno
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  #2  
Alt 27.10.2009, 12:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 27
Standard Gerichtskosten bei Scheidung

Hallo,

die Gerichtskosten bei der Scheidung werden geteilt, d.h. auch derjenige, der lediglich dem Antrag auf Scheidung zustimmt, muss sich an den Kosten beteiligen. Die Anwaltskosten hingegen muss derjenige zahlen, der den Anwalt beauftragt hat.

Gruss
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Stichworte
anwalt, gerichtskosten, scheidung

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