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#1
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| Hallo, ich lebe in Trennung und will mich von meinem Mann scheiden lassen. Da ich Kinder habe (6 Jahre und 8 Jahre) bin ich nicht berufstätig. Nun meint mein Mann, er müsse keinen Unterhalt für mich zahlen, weil die Kinder ja groß genug für einen Job für mich wären. Kriege ich Prozesskostenhilfe, wenn ich ihn auf Unterhalt verklage? |
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#2
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| Hallo, ob Prozesskostenhilfe gewährt wird, hängt einmal natürlich von der Bedürftigkeit ab, denn dies Hilfe, die die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten trägt, ist mit der Sozialhilfe bzw. Grundsicherung vergleichbar. Die zweite Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, dass die Klage oder die Rechtsverteidigung Aussicht auf erfolg hat. Auch dies prüft das Familiengericht. |
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| Stichworte |
| kinder, prozesskostenhilfe, trennung, unterhalt |
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