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#1
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| Hallo, Gibt es irgendwelche Mittel, um die Glaubwürdigkeit einer Partei zu überprüfen, oder liegt es einzig und allein im Ermessen des Richters, ob er den Aussagen nun glaubt oder nicht?? Es geht um die Scheidung meiner Eltern, die gerade läuft und ich bekomme langsam aber sicher das Gefühl, dass mein Vater im Grunde erzählen kann, was er will, ohne dass man etwas tun kann, außer dem zu widersprechen. Gerade in Bezug auf den Zugewinnausgleich werden gnadenlos Lügen aufgetischt und ich frage mich, ob es nicht möglich ist, außenstehende Personen, wie z.B. die Kinder als "Zeugen" hinzuzuziehen, oder ähnliches. Es kann doch nicht sein, dass man letztenendes möglicherweise als Verlierer da steht, weil eine der Parteien einfach sehr überzeugend lügen kann?! |
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#2
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| Hallo Rockinrose, Beim Zugewinnausgleich gibt es doch ausreichende Regeln. Stichtage Anfangsvermögen/Endvermögen und zwar zum genauen Stichtag. Wenn man keinen Nachweis erbringen kann (Kontoauszüge/Lebensversicherungspolicen/Grundbucheinträge usw), wird davon ausgegangen das nichts vorhanden war und aus! Was sagt denn der Fachanwalt? lg edy |
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