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  #1  
Alt 25.08.2010, 11:57
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Standard Umgangsausschluss

ab wann wird einem vater das umgangsrecht mit seinem kind gerichtlich verwehrt?
mein ex-freund ist alkoholiker und gewalttätig. das kind wurde auch schon verletzt. wie stehen die chancen, das kind vor seinem eigenen vater zu schützen?
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  #2  
Alt 25.08.2010, 13:55
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hallo piratin,

die von dir genannten gründe gehören definitiv in jene kategorie, bei welcher man gute chancen hat, dem vater das umgangsrecht zu entziehen.
im detail muss dann natürlich noch die intensität dieser gewaltsausbrüche und alkoholexzesse untersucht werden. eine "backpfeife" innerhalb von fünf jahren genügt da natürlich nicht.
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  #3  
Alt 25.08.2010, 14:12
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danke für deine antwort
es kam schon mehrfach seinerseits zu angriffen mir gegenüber bei seinem letzten angriff habe ich die polizei gerufen und eine strafanzeige gestellt. er hat mich gepackt und gegen eine rigipswand gestoßen. dabei habe ich mir blaue flecken zugezogen, konnte mir das auch ärztlich attestieren lassen. die rigipswand ging zu bruch, was die polizei fotografisch festgehalten hat.
eine einstweilige verfügung konnte ich beim familiegericht erwirken, er darf sich mir nun für ein halbes jahr nicht nähern oder kontakt zu mir aufnehmen.
die hebamme hat beim jugendamt einen blauen fleck bestätigen können. in meiner abwesenheit hatte unser baby (damals 2-3 monate) mehrfach blaue flecken. wahrscheinlich hat er die kontrolle verloren und das kind ist ihm runtergefallen. seine aussagen waren damals sehr zweifelhaft.
die vaterschaft wird jetzt duch eine beistandschaft festgestellt. familiengericht, jugendamt und polizeibeamte sagen ich solle den kontakt mit meinem ex abbrechen und das kind schützen, abwarten was nach den 6 monaten passiert, also ob er sein umgangsrecht einfordert....was ich ja nicht möchte.
ich mach mir halt sorgen, denn väter bekommen sogar umgangsrecht, wenn verdacht auf kindesmißbrauch besteht.
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  #4  
Alt 25.08.2010, 14:17
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also mehr gegen DICH, als gegen euer kind?
wie alt ist euer kind aktuell?
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  #5  
Alt 25.08.2010, 14:44
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na so viele möglichkeiten hatte er ja nicht um dem kind weh zu tun, weil ich ja dann aufgepasst habe. wenn ich weiß, dass er trinkt und dem kind dann was in meiner abwesenheit passiert werde ich ja zur verantwortung gezogen, schließlich habe ich das alleinige sorgerecht. mir gegenüber war er öfter aggressiv. das kind hatte ihn auch schon öfters genervt, aber ich hab es ja dann vor ihm geschützt. ich kann ja nicht abwarten bis er das kind umbringt oder so, damit ich noch mehr beweise gegen ihn in der hand habe. das kind ist jetzt kapp 6 monate alt.
aber ich kann mir vorstellen, dass er auch gegenüber dem kind die hand heben würde, denn er ist sehr leicht reizbar, gerade wenn ihn etwas überfordert.
er war auch seit seinem 5.lebensjahr in psychotherapie. vor seiner ersten und letzten entzugstherapie (Alkohol und drogen)2007 hat er sogar seinen hund mißhandelt...also es ist genügend gewaltpotential bei ihm vorhanden. außerdem ist er seit seinem 12.lebensjahr alkoholiker, jetzt ist er mittlerweile 28
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  #6  
Alt 25.08.2010, 14:49
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achso und er saß schon öfter in haft wegen vielerlei delikten. hat sich auch früher oft geprügelt. nun weiß ich nicht ob er schon in diesem punkt vorbestraft ist, das würde die sache noch verschärfen....
jedenfalls ist er kein unbeschriebenes blatt!
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  #7  
Alt 25.08.2010, 14:53
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Zitat:
Zitat von Piratin74 Beitrag anzeigen
ich kann ja nicht abwarten bis er das kind umbringt oder so, damit ich noch mehr beweise gegen ihn in der hand habe.
das ist wahr! ich würde an deiner stelle mein glück beim familiengericht auf jeden fall versuchen.

mal ne andere frage: wieso hast du überhaupt ein kind von ihm bekommen? konntest dir doch an zwei fingern abzählen wie das enden würde!
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  #8  
Alt 25.08.2010, 15:03
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erstens: liebe macht blind

zweitens: wollte ich ihm ne chance geben. er war zu dem zeitpunkt als wir uns kennengelernt haben auf einem guten weg, hatte ziele vor augen, wollte sein leben neu gestalten und seine vergangenheit hinter sich lassen. da er sehr gut manipulieren kann, wie ich jetzt weiß, bin ich auch auf ihn reingefallen...habe ihm geglaubt. er ist aber sehr labil und kann nichts im leben durchsetzen. hat nicht mal einen schulabschluss und auch keine berufsausbildung, was er ja alles nachholen wollte, letztendlich aber immer wieder abgebrochen hat. er ist auch ein zocker, der lieber vom pc hängt und sich vom "harten" leben ablenken will. sowas merkt man aber nicht sofort, er hat sich eben gut verkauft

nun ist das kind da und ich will es vor seiner unzulänglichkeit schützen, aber er ist der vater, er hat rechte.
aber welches kind ünscht sich denn so einen vater? er hat keinerlei verantwortungsbewußtsein. kann sich nicht mal selbst versorgen, schafft es nicht mal beim jobcenter einen termin wahrzunehmen, nur wenn man ihn in den ar...tritt. er bringt nix zustande. seine mutter und seine großeltern waren auch alkoholiker...liegt aslo in der familie. und die alkoholkrankheit erblich ist, dann hat unser kind schlechte karten. deshalb will ich mein kind davon fernhalten.
ich weiß nur nicht ob diese geschehnisse dafür ausreichen, den kontakt zwischen vater und kind auf dauer zu unterbinden. ich kann an nichts anderes mehr denken
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  #9  
Alt 25.08.2010, 15:07
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bei dieser vorgeschichte glaube ich, das du gute chancen hast. und da dies ein so wichtiger schritt ist, würde ich einen fachanwalt für familienrecht hinzuziehen. diese einmaligen kosten wäre mir der positive ausgang und die zukunft meines kindes wert!

ich drücke dir die daumen!
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  #10  
Alt 25.08.2010, 15:20
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dankeschön drücke aber kräftig ja

ich hab nächsten monaten einen termin bei einer anwältin für familienrecht bei einem verein für alleinerziehende. diese beratung ist für mich kostenlos.
aber die ist erst am 20.9., also noch eine weile hin...

ja die vorgeschichte ist schrecklich. seine mutter war sogar heroinabhängig und hat sich prostituiert. ihr neuer lebensgefährte war mal ein penner auf der straße und hätte beinhahe jemanden niedergestochen, er hat aber überlebt. deshalb hat er sich dann einer therapie unterzogen und dann die mutter von meinem ex kennenglernt. also das wären dann die großeltern von unserem kind....schrecklich der gedanke. aber das wußte ich damals so nicht
ich hab solche angst um mein kind. die mutter von meinem ex ist 44 und geht seit einem jahr das erste mal in ihrem leben arbeiten...und klaut dort auch noch......geschenke für unser baby! ich find das alles so schrecklich und assozial. ich will diese bindung mit dieser familie nicht..das kann ich meinem kind nicht antun. achso und der bruder von meinem ex wurde erst aus der haft entlassen, er saß dort über ein jahr wegen raubüberfall....der onkel dann von unserem kind
ich habe dies teilweise auch dem jugendamt geschildert. die meinten dann, ich hätte mir den vater des kindes ausgesucht und ein kind kommt sehr gut damit klar, wenn es assoziale verhältnisse kennenlernt und kann dies ganz gut trennen. außerdem würde ein kind immer nach seinen wurzeln fragen und es will sogar zu seinen eltern, wenn diese es schlagen. und stell dir vor das kind darf dann dort bleiben, laut der beamtin des jugendamts...denn es sind die eltern!!!!
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Stichworte
alkoholismus, kindesvater, umgangsrecht

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