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#1
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| Hallo zusammen, ich habe mich vor einem Jahr von meinem Freund getrennt und lebe seit dem mit meinme achtjährigen Sohn in einer Mietwohnung. Mit meinem Exfreund habe ich ein gemeinsames Sorgerecht. Er sieht ihn nach den Gesetzlichen Regelungen alle 14 Tage am Wochenende und alle 14 Tage am Mittwoch. Ich möchte demnächst zu meinem Freund, den ich schon über ein halbes Jahr kenne nach Passau ziehen. Passau liegt ca. 400 km von meinem jetzigen Wohnort entfernt. Mein Exfreund stimmt dem Umzug nicht zu und will meinen Sohn ganz bei sich haben. Er hat deshalb auch schon seine neue Lebensgefährtin geheiratet. Wie seht ihr die Chancen, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme und zu meinem Freund ziehen kann. Ich bedanke mich schon mal im voraus. Eine verzweifelte Mutter |
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#2
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| Hallo verzweifelte Mutter, ich würde es deinem Ex mit gleicher Münze zurückzahlen. Heirate einfach deinen neunen Freund. Dann sind die Chancen ausgeglichen. Im übrigen kommt es darauf an, wie die bisherige Wohnregelung war. Wenn dein Kind bei dir lebte, du es betreut hast, dann hast du schon sehr gute Chancen, das Sorgerecht allein zu bekommen. Gruss |
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#3
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| PS: bevor du umziehst, musst du allerdings eine Entscheidung des Familiengerichts herbeigeführt haben, da andernfalls ein Fall von Kindesentziehung vorliegt, wenn du ohne Einwilligung deines mit-sorgeberichtigten Freundes mit dem Kind in den Süden ziehst. |
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#4
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| ähm das alleinige sorgerecht bekommst du wohl nicht,denn das ist sehr schwer es dem kindsvater abzuerkennen du wirst das aufenthaltsbestimmungsrecht wohl ohne probleme erhalten da das kind ja von dir betreut wird und bei dir lebt aber du darfst erst wegziehen wenn der kindsvater dem schriftlich zustimmt oder eben ein gericht dir das aufenthaltsbestimmungsrecht zuspricht,denn sonst begehst du kindesentführung |
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#5
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| Durch welche Begründungen erteilt denn ein Gericht der KM das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht? Geht das so einfach? |
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#6
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| Zitat:
![]() Normalerweise sollte das Gericht in diesem Fall gegen einen Umzug entscheiden. Und die Aussage, dass er deshalb geheiratet hätte kann ich auch weder glauben, noch verstehen. Was hat das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun?!? |
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#7
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| naja nichts... wir stehen, wenn wir pech haben auch bald vor dem desaster, dass die KM mit dem Kleinen in die Schweiz will (sind aber nur Vermutungen...) Aber ein 5 jähriges Kind, dass so schon "gesundheitliche Probleme" hat (seit seinem 2. Geburtstag kompletter Haarausfall) aus seiner gewohnten Umgebung herausreißen, in dem es ein riesiges Haus, seine Freunde, seine Großeltern die er einmal die Woche sieht... macht das ein Gericht? ich hoffe wir müssen uns das nie fragen, aber man weiß ja leider nie! Und bei rachsüchtigen Ex-Frauen und vermeintlichen Super-Mamas, die alles nur zum Wohle Ihres Kindes tun und den Groll gegen den Exmann auch nicht auf dem Rücken des Kindes austragen, ist alles in Betracht zu ziehen! =( Selbst unser Anwalt hat gesagt, dass man trotz des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechtes nicht viel Macht hat über das alles! Wenn die Mutter weg will, dann wird sie das auch irgendwie schaffen... So ist es leider...Und endlose Kämpfe bei denen man im endeffekt doch nur der Verlierer ist austragen?!?!? -.- |
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#8
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| Hallo, also ich kann die Meinungen hier, das FamG. würde mal eben so das ABR allein auf die KM übertragen, nur weil diese zu ihrem neuen Freund ziehen will, nicht nachvollziehen. Das 8 jährige Kind hat am bisherigen Wohnort soziale Bindungen, die Schule, vielleicht Oma und Opa. Da stimmt das FamG nicht mal eben so zu, das Kind dort herauszunehmen. Wenn der KV die Bereuung des Kindes leisten kann, hätte er beste Chancen das ABG übertragen zu bekommen. Und dann bleibt das Kind beim KV. Warum zieht nicht der neue Freund der TS zur Freundin mit KInd? Warum zieht nicht die KM allen zu ihrém neuen Freund und nimmt die Rolle des Umgangselternteiles ein? LG chico |
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