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  #1  
Alt 02.12.2009, 16:06
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Standard Unterhaltsklage

Von der Arge wurde der Kindesunterhalt seitens meines Exmannes neu festgesetzt anhand seines aktuellen Einkommens.
Es existiert ein Unterhaltstitel aus dem Jahre 2001. Über mehrere Jahre zahlte mein Exmann keinen Unterhalt, es war auch nicht an ihn ran zu kommen, weil er falsche Adressen angab und falsche Arbeitgeber, dann verschwand er ins Ausland, erst 1 Jahr nach meiner Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung kam es zur Verhandlung, weil er wegen einer anderen Sache (Haftbefehl) bei der Einreise in Deutschland aufgegriffen wurde. Seitdem zahlt er mehr oder weniger (eher weniger) regelmäßig den Unterhalt aus dem Titel von 2001, weil das seine Bewährungsauflage war.
Der Titel entstand damals noch unter Berücksichtigung, daß er die ehelichen Schulden weiter abzahlt (Autokredit, das Auto hat er behalten). Er hat aber den Kredit schon ein halbes Jahr später nicht mehr abgezahlt und da ich leider mit unterschrieben hatte, sollte ich dafür gerade stehn, ich bin nun in der Inso aufgrund dessen, er zahlt weiterhin keinen Cent dafür ab.
Sein augenblickliches Einkommen, welches die Arge ermittelt hat, liegt netto so hoch, daß er locker den Mindestunterhalt zahlen könnte. Dementsprechend schrieb ihn die Arge an, er sollte ab 1.12. den Mindestunterhalt zahlen.
Zum 1.12. kam aber nur der bisherige Betrag und ich muß nun hinterherrennen, wie ich das Geld bekomme und kann, solange es fehlt, nichtmal meine Miete bezahlen, da die Arge neu berechnet hat für Dezember und dementsprechend um einiges weniger ausgezahlt hat (ca. 300 Euro).
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Nun war ich heute bei der Arge wegen einer Neuberechnung, da die ja nur tatsächlich gezahlten Unterhalt abziehn dürfen und mir wurde gesagt, ich müsse nun eine Unterhaltsklage einreichen über einen Anwalt.Das gehöre zu meiner MItwirkungspflicht, ich solle bis Ende des Monats Bescheid geben, welcher Anwalt das bearbeitet und bei Gericht einreicht.
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Meine Frage ist nun, wer zahlt mir den Anwalt? Geht das über PKH? Ich hab das 2004 schonmal versucht mit ner Unterhaltsklage und da bin ich trotz PKH auf über 400 Euro sitzengeblieben, ich möchte sowas nicht nochmal.
Und weiter, die Arge hat Exmanns Adresse, darf sie mir aber nicht rausgeben, wie bitte schön soll ich denn so eine Unterhaltsklage einreichen????? Die haben die gesamten Einkommensnachweise von 2008 bis dato, alles. Wenn ich nun zum Anwalt gehen würde, müßte die Arge das dann alles rausrücken? Oder wie läuft das?
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Hintergrund: Ex verdient über 2000 Euro netto und zahlt momentan pro Kind (wenn er zahlt) knapp über 100 Euro.
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LG Tweek
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  #2  
Alt 08.12.2009, 23:24
Uwe Uwe ist offline
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Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 22
Standard Unterhaltsklage

Hi,

wenn die ARGE es von dir verlangt, so besorge dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein. Dann kannst du dich vorab bei einem Rechtsanwalt für lediglich 10 Euro beraten lassen. Ist eine Klage notwendig. Wirst du Prozesskostenhilfe, heißt jetzt Verfahrenskostenhilfe, bekommen. Also musst du dir keine großen Sorgen machen; der Rechtsanwalt prüft alles für dich.
Ich würd vom Anwalt auch mal prüfen lassen, was die ARGE so alles von dir verlangen darf und ob sie dir nicht die Adresse vom Exmann mitteilen muss.

Gruss
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