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| Hallo, ich bin neu hier und habe mich aus einer sehr traurigen Situation raus hier angemeldet in der Hoffnung Hilfe und Antwort zu bekommen. Ich habe zwei Enkelkinder, 10 Jahre und 7 Jahre alt. Beides Jungs. Durch das Verhalten meiner Tochter ist es nun so das wir zum Schutze der Kinder das Jugendamt informiert haben. Die Jungs haben nun einmal die Woche für einige Stunden einen Betreuer der viel mit ihnen unternimmt. Der Vater der Jungs lebt nicht mehr bei ihnen, hat inzwischen geheirratet und die Kinder seiner neuen Frau adopiert. Für seine Jungs hat er nun noch weniger Zeit wie vorher. Meine Tochter zieht es vor für sich shoppen zu gehen und Party zu machen anstatt sich um die Jungs zu kümmern. Es hat sich im laufe der Jahre sehr viel zugespizt sodas wir handeln mussten da das Kindeswohl in Gefahr ist. Kürzlich habe ich erneut mit der Zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert und ihr aus meiner sicht einen inakzeptablen vorfall geschlidert. Diese antwortete dass es moralisch gesehen ein absolutes No GO ist jedoch nicht Fahrlässig da ein Erwachsener vorort war. gerichtilich sind wir nun auch vorgegangen. Wir wollen den Jungs nicht ihre Mama wegnehme und sie rausreisen, wir wollen nur, dass die Jungs wohlauf sind und es ihnen gut geht. Darum überlegen wir das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen damit unsere Tochter sich nicht absetzten kann. Ist es dann so, wenn wir diesen Prozess gewinnen sollten dass die Kinder vom Jugendamt bei meiner Tochter raus geholt werden auch wenn wir dies nicht wollen? Kann das Jugendamt dadurch das Sorgerecht für die Kinder bekommen? Was genau passiert dann mit den Kindern? Wir wohnen im gleichen Haus und könnten die Kinder nach wie vor betreuen und uns um sie kümmern. Ist das möglich? Und zuletzt Die Sachbearbeiterin hat gesagt gehabt wenn wir das teilsorgerecht bekommen MÜSSEN die kinder raus geholt werden da sie gefärdet wären Stimmt das so? |
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