Auto - PKW bei Scheidung Hallo Sabsik
es kommt darauf an, wie das Auto bzw. der PKW bewertet wird. Gehört er zum Hausrat oder nicht? Ein PKW gehört nicht zum Hausrat, wenn das Auto überwiegend für berufliche Zwecke genutzt wird. Wird es vorzugsweise für private Zwecke der Ehe genutzt, auch neben dem Einsatz für berufliche Zwecke, so gehört es zum Hausrat.
Gehört das Auto nicht zum Hausrat, wenn es also überwiegend beruflich genutzt wird, dann wird es von der Hausratsteilung nicht erfasst. Behält ein Ehegatte das Fahrzeug, so muss er dem anderen Ehegatten einen Ausgleich zahlen, wenn es ein gemeinschaftliches Eigentum ist. Für das Eigentum kommt es nicht darauf an, auf wessen Namen der PKW zugelassen ist. |