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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 06.05.2010, 22:04
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Registriert seit: 06.05.2010
Beiträge: 2
Standard bekomme ich das Auto

Mein Mann hat sich getrennt.Er kann seine Arbeit gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen, was er auch immer getan hat.
Ich sitze auf dem Dorf und kann unseren Kinderarzt nicht mal mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen, vor Ort gibt es keinen?
bekomme ich den Wagen?
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  #2  
Alt 07.05.2010, 15:03
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 554
Standard

Hallo malie04,

Anspruch auf das Auto hat keiner von euch beiden.

Möglich wäre eine Einigung:

derjenige der das Auto behält,zahlt dem anderen die Hälfte des Wertes für
das Auto aus.

Mit diesem Betrag kann sich der andere vielleicht ein kleineres gebrauchtes
zulegen.
Was ist mit dem Wohnungsinventar? usw.

lg
edy
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  #3  
Alt 08.05.2010, 14:16
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Registriert seit: 06.05.2010
Beiträge: 2
Böse Auto und Wonungsinventar, wer bekommt was??

Hallo Edy,

da ist noch gar nichts geklärt.
Er ist zu seineR Stiefmutter gezogen bis er eine Wohnung findet.
Das Inventar besteht aus Dingen, die der eine oder andere schon hatte, es wurden von mir neue Dinge von meinem Konto bezahlt, ein paar Dinge später auch vom gemeinsamen.
Die Waschmaschine gehört zB. ihm, meine ist kaputt gegangen, aber die Brauche ich doch auch wegen unserer Tochter, oder?
Außerdem verdient er ziemlich gut und kann sich doch was neues kaufen, ich bekomme bis jetzt weder für mich noch für die Kleine Unterhalt, er bezahlt aber 'bis auf weiteres', warscheinlich solange ich tue was er will, noch die Miete.
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  #4  
Alt 08.05.2010, 15:50
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 554
Standard

Hallo Malie04,

Es sollte natürlich "fair" geteilt werden,aber man muss sich halt einigen,
und Anspruch auf das Auto haben halt beide.

Mit dem Unterhalt für das Kind würde ich mal zum Jugendamt gehen.
Der Unterhalt für dich (wenn er dir zusteht) könnte ein Anwalt für
Familienrecht klären.( Achtung:vorher nach den Kosten fragen).

und siehe folgenden Link:
Unterhaltsrecht: Kindesunterhalt - Trennungsunterhalt - Ehegattenunterhalt - Familienunterhalt

lg
edy
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