|
#1
| |||
| |||
| Hallo, wir wollen uns trennen und haben zwei Kinder. Das Haus in dem wir leben, gehört meinem Mann allein. Er hatte es bereits vor der Ehe. Habe ich dennoch ein Anrecht, mit den Kindern dort wohnen zu bleiben. Mein Mann ist Vollzeit berufstätig und kann die Kinder nicht nehmen. Ich habe mit meinem Mann noch nicht darüber gesprochen, ich will mich erst vorher informieren. Danke, Barbara |
|
#2
| |||
| |||
| Hi, im Streitfall wird, wenn Kinder vorhanden sind, immer dem die Kinder betreuendem Elternteil die bisherige Ehewohnung zugewiesen. Es kommt dabei nicht auf die Eigentumsverhältnisse an. Als Mutter, die die Kinder betreute, muss man sich also nicht sorgen, dass man ohne Wohnung dasteht. Ich denke, der Vater wird aber auch nicht wollen, dass seine Kinder ohne Wohnung dastehen und aus der gewohnten Umgebung gerissen werden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| ehewohnung, eigentum, haus, wohnung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |