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#1
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| Hallo, meine Frau und ich haben uns vor einiger Zeit getrennt. Unsere Ehe ist kinderlos - ich kann sagen, zum Glück. Wir haben momentan kein so gutes Verhältnis. Meine Frau ist in unser gemeinsamen Wohnung wohnen geblieben. Ich bin ausgezogen und habe eine eigene Wohnung. Die Möbel hatten wir uns während der Ehe angeschafft, einige Möbel waren aber auch schon vorher vorhanden, denn ich hatte dort vor der Ehe gewohnt. Nun meine Frage: kann ich Möbel herausverlangen? Oder einen Schadenersatz? Danke Heiner |
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#2
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| Hallo, zunächst ist es so, dass das Eigentum an den Gegenstände durch die Trennung nicht berührt wird. Stand z.B. ein Schrank zuvor in deinem alleinigen Eigentum, so bleibt das auch mit der Trennung so. Habt ihr euch Sachen zusammen gekauft, so seit ihr Miteigentümer. Dennoch kann man zwar grundsätzlich jedoch nicht ohne weiteres die Dinge herausverlangen, die einem allein gehören. Man ist verpflichtet, die Sachen dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führunge eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung der Billigkeit entspricht. Wird man sich nicht einig, so kann man gem. § 1361 a BGB eine vorläufige Regelung durch das Familiengericht herbeiführen. |
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| hausrat, möbel, wohnung |
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