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#1
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| Hallo, wie ist das mit dem gemeinsamen KFZ, wenn man sich trennt. Bisher haben mein Mann und ich es gemeinsam genutzt. Mein Mann ist zur Arbeit gefahren und ich hab das KFZ genutzt um einzukaufen oder die Kinder ab und an zu chauffieren. Wem steht es nach der Trennung zu. Klar, mein Noch-Mann muss zur Arbeit kommen können, aber hab ich auch ein Anrecht es zu nutzen? Danke, Bruni |
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#2
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| Hallo, also in etwa hast du dir bzgl. des PKW schon selbst eine Antwort gegeben. Dein Mann muss zur Arbeit kommen können. Ich denke, er wird Unterhalt zahlen. Dann sollte es klar sein, dass er seine Arbeitsstelle auch weiterhin aufsuchen kann. Ob du den PKW weiterhin nutzen kannst, ist eine Vereinbarungssache. Aber klar, warum solltest du das Auto nicht auch benutzen können, es sei denn, dein Mann wohnt nun weiter von dir entfernt. Dann muss er u.U. einen Ausgleich an dich zahlen. Gruss |
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| Stichworte |
| arbeit, kfz, kinder, trennung |
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