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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 10.05.2010, 12:35
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Registriert seit: 10.05.2010
Beiträge: 1
Standard Räumliche Trennung

Seit 4 Monaten sind wir getrennt, haben aber die räumliche Trennung noch nicht vollzogen, weil mein Mann sich weigert, auszuziehen. Das bewohnte Haus gehört allein mir, was kann ich tun, damit er auszieht? Ich kann ihm ja nicht einfach die Sachen vor die Tür stellen.
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  #2  
Alt 01.06.2010, 18:46
Tim Tim ist offline
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Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 62
Standard räumliche Trennung

Du kannst gegen deinen Mann einen Räumungstitel erwirken. Du musst auf Herausgabe der Wohnung klagen. Da es sich um die Ehewohnung handelt, ist allerdings das Familiengericht zuständig. Es kann sein, dass deinem Mann auch das Recht gegeben wird, in der Ehewohnung (vorübergehend) weiter zu wohnen. Es spielen die Eigentumsverhältnisse zwar auch eine, aber nicht die entscheidende Rolle. Willst du auf Nummer Sicher mit der Trennung gehen, zieh du aus. Man kann natürlich auch innerhalb der bisherigen Wohnung getrennt leben; dann muss aber eine strikte Trennung von Bett und Tisch erfolgen. Jeder wirtschaftet für sich allein und schläft in getrennten Bereichen.

Gruss
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  #3  
Alt 12.07.2010, 13:03
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Registriert seit: 11.07.2010
Ort: Leipzig
Beiträge: 29
Standard

kommt drauf an wer die Wohnung dringender braucht. Sind Kinder vorhanden? Man sollte versuchen sich die Wohnung/ Haus zuweisen zu lassen

§ 1361b
Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine unbillige Härte kann auch dann gegeben sein, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Steht einem Ehegatten allein oder gemeinsam mit einem Dritten das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zu, auf dem sich die Ehewohnung befindet, so ist dies besonders zu berücksichtigen;

Wenn du ihn aus der Wohnung / Haus haben willst, dann EV bei Gericht auf Zuweisung!

Räumung nicht, da ja kein aufgelöstes Mietverhältnis besteht!
Fam-Gericht deines Amtsgerichtes ist zuständig.
__________________
Bei weiteren Fragen stehe ich gern auch per PN zur Verfügung.

LG Justi



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http://www.kanzlei-familie.de
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