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  #1  
Alt 22.11.2009, 14:39
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Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1
Standard Trennung der Möbel?

Also ich bin neu hier und hoffe das ich richtig bin.
Mein Noch-Mann ist momentan noch inhaftiert, die Entlassung (soweit mir bekannt) ist im April 2010.
Das Trennungsjahr begann am 28.8.2009. Ich habe einen Anwalt, mein Ex noch nicht. Wir haben einen gemeinsamen Sohn.
Jetzt ist es so, der Hausrat wird ja durch uns zwei geteilt. Wie ist es denn jetzt weil ich habe mir ein neues Sofa gekauft, nach dem Beginn des Trennungsjahres. Gehört das auch zu unserem gemeinsamen Vermögen?
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  #2  
Alt 24.11.2009, 10:26
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Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 27
Standard Möbelkauf nach Trennung

Hallo,

deine Frage war, ob das neue Sofa zu eurem gemeinsamen Vermögen gehört, obwohl ihr bereits getrennt seid.
Also ich gehe mal davon aus, dass ihr eine Zugewinngemeinschaft habt, also keinen Ehevertrag abgeschlossen habt. Wenn du das Sofa gekauft hast, dann gehört es dir allein, da du ja nicht mehr in einer ehelichen Gemeinschaft mit deinem Mann lebst.
Eine andere Frage ist, ob es als Wert im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist. Diese Frage ist zu bejahen, weil Stichtag für die Berechnung des Zugwinns der Tag der Stellung des Scheidungsantrags ist. Allerdings zählt dann der Zeitwert, also der Wert des Sofas an diesem Tag, nicht der Neuwert.

Viele Grüße
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