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#1
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| Hallo, mein Mann und ich sind seit drei Monaten getrennt. Ich hab eine eigene Wohnung. Wir haben ein Auto, das wir zusammen gekauft haben. Wer darf das eigentlich behalten? Mein Mann sagt, er, weil er es beruflich braucht. Aber wir haben eine 14jährige Tochter, und ich benötige das Auto auch, allerdings bin ich nicht berufstätig. Gruss Heike |
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#2
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| Also, wenn einer der Partner das Auto beruflich benötigt, dann dürfte die Antwort auf der Hand liegen: wie soll er ohne Beruf die Unterhaltspflicht erfüllen? Bei einer 14jährigen Tochter wird man annehmen können, dass sie ihre Angelegenheiten auch ohne Auto regeln kann, die Mutter ebenfalls, wenn sie nicht berufstätig ist. Gruss Christina |
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| Stichworte |
| auto, beruflich, trennung |
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