Eine Ehe zu schließen, zu heiraten, ist einfacher, als sich scheiden zu lassen. Doch es können auch hier Schwierigkeiten auftreten, insbesondere, wenn es um die Ehe mit einem Ausländer geht.
Hier dreht sich alles um die Nichteheliche Gemeinschaft, auch als "Wilde Ehe" oder "Ehe ohne Trauschein" bezeichnet. Welche Rechte und Pflichte bestehen? Wie wird die nichteheliche Partnerschaft aufgelöst?
Die Lebenspartnerschaft ist im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt. Sie betrifft das Zusammenleben bzw. "Heirat" von gleichgeschlechtlichen Partnern.