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Scheidung-gemeinsames Haus
BeitragAlso wenn man das regeln will, sollte man es notariell beurkunden lassen. UNBEDINGT!
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Hier einmal die einschlägigen Leitlinien des OLG Hamm, die sich so - oder so ähnlich - auch in den anderen Leitlinien widerspiegeln: 5.4 (1) Finanzierungslasten (Immobiliendarlehen) mindern den Wohnwert, soweit sie tatsächlich durch Ratenzahlungen bedient werden. Für die Berechnung des Ehegattenunterhalts bis zum endgültigen Scheitern der Ehe sind Ratenzahlungen in aller Regel mit Zins und Tilgung zu berücksichtigen. (2) Nach dem endgültigen Scheitern der Ehe mindern Zinszahlungen weiterhin den …
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Wenn man schon "dem Grunde nach" meint, nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein, ist es immer besser sich schon über die Frage der Auskunft zu streiten. Die sog. Auskunftsstufe hat einen geringeren Streitwert... das vielleicht schon mal für später, wenn du dann "richtig" verdienst.
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Scheidung nach 13 Jahren
BeitragWie kommst du darauf, dass du hier auf Leute triffst, die die Materie beherrschen...?? Ohne Zweifel geben sich alle hier Mühe, aber ob sie Ahnung haben, kannst Du nicht wissen. Keiner haftet hier für seine Ratschläge. Du "jonglierst" hier mit ganz schön großen Summen. Da lohnt es sich doch vielleicht auch mal, verlässlichen Rat bei einem Fachanwalt einzuholen, meinst du nicht? Was du dann mit dem Rat anfängst, kannst du ja immer noch entscheiden.
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Dann teil doch mal bei Gelegenheit mit, was daraus geworden ist.
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Und wenn sie der Meinung war, dass sie für die Scheidung neue Schuhe braucht, zahlst Du die auch? Ich meine, dass die Kosten, die durch den Anwaltswechsel entstanden sind, nicht zu zahlen sind. Verträge sind auszulegen... und das werdet ihr kaum gemeint haben, oder?
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... es gibt aber auch Fälle, wo man`s eigentlich nicht erklären muss... oder?
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Schlecht!
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Kindesunterhaltspflicht
BeitragFrag Deinen neuen Föhn...
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Einen Unterhaltstitel kannst Du nur erwirken, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Was macht er beruflich? Was hat er gelernt?
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Einen allgemeinen Unterhaltstitel gibt es nicht.... Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit bestimmen die Unterhaltsverpflichtung, also das "ob" und das "wie hoch". Das muss geprüft werden. Bestehende Unterhaltspflichten bestimmen i. Ü auch die Höhe des Pfändungsfreibetrages, können also für die Inso eine Rolle spielen.
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@ timekeeper: Da hast Du formal natürlich recht und schön, dass hier eine Anwältin / ein Anwalt mal eine Kostenrechnung schreiben kann... man muss auch gönnen können! Die Erfahrung zeigt aber, dass die Rechtspfleger meist sehr entgegenkommend sind. Ein bisschen Rente... ein bisschen Schulden... ein bisschen stöhnen und schwupps! ist der Schein gedruckt. Versuch halt Dein Glück, Häschen! Oder zahl...
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Wenn der Jobcenter oder die Unterhaltsvorschusskasse Leistungen für das Kind zahlen, schauen sie immer, ob es nicht jemand anderen gibt, bei dem sie sich das Geld wiederholen können. Zahlen also öffentliche Stellen, gehen Ansprüche direkt auf den Leistungsträger über. Derjenige, der zahlen muss, wird darüber informiert, dass die Ansprüche übergehen und nichts anderes ist dieses Schreiben. Wir nennen es auch die sog. rechtswahrende Mitteilung. Zu beachten ist, dass Du ohne Zustimmung nicht mehr m…
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Du kannst ohne weiteres Trennungsunterhalt geltend machen. Zum 01.01.2016 wird sich der Unterhalt verringern, da sich dann auch die Steuerklassen ändern werden. Den Trennungsunterhalt wirst Du bis zur Rechtskraft der Ehescheidung bekommen. Über die Höhe wird man hier kaum eine vernünftige Einschätzung geben können, da genaue Zahlen nicht bekannt sind und neben Wohnvorteil sicher auch Verbindlichkeiten zu brücksichtigen sind. Nachehelicher Unterhalt steht Dir wohl auch zu und zwar sowohl unter de…
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Ja. Die Nachteilsausgleichung bezieht sich nicht nur auf die steuerlichen, sondern alle wirtschaftlichen Nachteile.