Hallo!
Ich habe zu diesem Thema auch eine Frage. Ich hoffe, ich stelle diese hier an der richtigen Stelle.
Ich habe nach der Geburt meiner Tochter beim JA eine Urkunde "Unterhaltsverpflichtung" unterzeichnet mit einer Zahlung des Mindestunterhaltes von 100%. Nun ist die Mutter in ein anders Bundesland gezogen und das JA hat mein Einkommen berechnet und ich zahle mehr als 100%. Die kennen diese Urkunde nicht. Ist das zulässig, oder kann ich mich auf die Urkunde berufen und weiterhin die 100% zahlen?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Ich habe zu diesem Thema auch eine Frage. Ich hoffe, ich stelle diese hier an der richtigen Stelle.
Ich habe nach der Geburt meiner Tochter beim JA eine Urkunde "Unterhaltsverpflichtung" unterzeichnet mit einer Zahlung des Mindestunterhaltes von 100%. Nun ist die Mutter in ein anders Bundesland gezogen und das JA hat mein Einkommen berechnet und ich zahle mehr als 100%. Die kennen diese Urkunde nicht. Ist das zulässig, oder kann ich mich auf die Urkunde berufen und weiterhin die 100% zahlen?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.