Hallo,
ich habe letztens ein Schreiben vom Jugendamt bekommen und weiß nicht wie ich darauf reagieren soll.
Sachverhalt : Wir sind geschieden, Tochter (15) wohnt bei ihrer Tante (Schwester meines Ex-Mannes).
Nun kam folgendes Schreiben:
Jugendhilfeleistungen nach den Bestimmungen des SGB VIII (Sozialgesetzbuch achtes Buch)
für XXXXX, geb am XXXXX
Beginn der Hilfe: XX. XX.2018 Art der Hilfe: §33 Vollzeitpflege
Nun meine Frage, ist meine Tochter in Vollzeitpflege, wenn sie von einem Familienmitglied gepflegt wird?
Ich habe bis jetzt im Internet nur die Erklärung gefunden, das man nur dann von Vollzeitpflege spricht, wenn das Kind in einer Pflegefamilie oder Erziehungsstelle ist,
beide Formen nennt man dann Fremdunterbringung. Wir das Kind noch "familienintern" gepflegt, ist es doch keine Fremdunterbringung.
Oder liege ich da falsch?
Vielen Dank.
ich habe letztens ein Schreiben vom Jugendamt bekommen und weiß nicht wie ich darauf reagieren soll.
Sachverhalt : Wir sind geschieden, Tochter (15) wohnt bei ihrer Tante (Schwester meines Ex-Mannes).
Nun kam folgendes Schreiben:
Jugendhilfeleistungen nach den Bestimmungen des SGB VIII (Sozialgesetzbuch achtes Buch)
für XXXXX, geb am XXXXX
Beginn der Hilfe: XX. XX.2018 Art der Hilfe: §33 Vollzeitpflege
Nun meine Frage, ist meine Tochter in Vollzeitpflege, wenn sie von einem Familienmitglied gepflegt wird?
Ich habe bis jetzt im Internet nur die Erklärung gefunden, das man nur dann von Vollzeitpflege spricht, wenn das Kind in einer Pflegefamilie oder Erziehungsstelle ist,
beide Formen nennt man dann Fremdunterbringung. Wir das Kind noch "familienintern" gepflegt, ist es doch keine Fremdunterbringung.
Oder liege ich da falsch?
Vielen Dank.