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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Kindesunterhalt

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  #1  
Alt 17.08.2010, 12:27
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Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 3
Standard 1. Kind unverheiratet Kindesunterhalt

Hi Leute,

wie schon oben im Titel erwähnt, bin ich seit kurzem Vater.
Es ist mein erstes Kind.
Außerdem bin ich noch ledig, also nicht verheiratet.
Das Kind lebt bei seiner Mutter.

Jetzt wollt ich fragen, ob es sich lohnt zu einem Anwalt zu gehen um sich einfach mal über die ganze Sache Kindesunterhalt, Erbrecht, Unterhaltspflicht, usw. ... beraten zu lassen? Sind ja auch schon 150-200 EUR exkl. MwSt.!

Danke
kwyjibo
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  #2  
Alt 17.08.2010, 13:53
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Registriert seit: 12.08.2010
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 319
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Hallo,

ich nehme mal an, dass das kind "ungeplant" war, wenn du nicht vorhast mit der mutter zusammen zu bleiben?!

die tatsache, das ihr nicht verheiratet seid verkompliziert eure Situation nicht wesentlich, was den kindesunterhalt betrifft.

du bist zum barunterhalt verpflichtet, da dein kind nicht bei dir wohnt. es existieren diverse alterstufen 0-5 jahre, 6-11 jahre und 12-17 jahre. als bemessungsgrundlage dient dein bereinigtes nettoeinkommen. ( siehe düsseldorfer tabelle ).

auch zum unterhalt an die kindesmutter kannst du herangezogen werden. primär auf jeden fall so lange, bis das kind 3 jahre alt ist. ab diesem zeitpunkt wird je nach einzelfall für die nahe zukunft weiter entschieden ( was in der praxis sicherlich so aussieht, dass fast jede frau weiterhin recht auf unterhalt besitzt ).^^

da du auch von erbrecht gesprochen hast weiss ich nicht, wie komplex deine situation wirklich ist und ob eine außerordentliche und individuelle beratung vielleicht wirklich von nöten ist. hast auch diesbezüglich nichts genaueres erläutert. außerdem hängt dies auch immer alles sehr stark davon ab, wie kompromissbereit beide parteien sind (auch auf evtl. besuchs- und umgangsrecht bezogen). je mehr uneinigkeit herrscht, desto grösser ist die wahrscheinlichkeit das der ganze zirkus vor gericht landet. und spätestens dann würdest du besser einen anwalt zu rate ziehen!

viel erfolg!

Geändert von Coldplay (17.08.2010 um 13:54 Uhr) Grund: nachtrag
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  #3  
Alt 17.08.2010, 14:28
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 554
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Hallo kwyjibo90,

lies dich doch erstmal hier im Forum ( obere Zeile) durch.

Scheidung Unterhalt Kindesunterhalt usw.

oder http://www.familienrecht-heute.de/kindesunterhalt/

Ein RA kann dir alles erklären, aber wie viel kannst du dir " behalten" ?

Möglich wäre auch ein Buch über Unterhalt siehe google Buch Unterhalt.

lg
edy
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  #4  
Alt 19.08.2010, 12:36
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Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 3
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Hallo und danke für die vielen Tips.

Den Termin beim Anwalt habe ich jetzt abgesagt.

Ich werde mal durchs Forum stöbern, bei gezielten Fragen wende ich mich dann an euch.

Was ich im Forum spontan nicht gefunden habe: Habe ich steuerliche Vorteile und wie kann ich diese nutzen?

@Coldplay: Kind war ungeplant. Mit meiner Freundin bin ich aber noch zusammen.

Schönen Tag noch
LG kwyjibo
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  #5  
Alt 19.08.2010, 13:21
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Registriert seit: 12.08.2010
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 319
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Hi,

also wenn du eh noch mit der mutter des kindes zusammen bist, würde ich so verfahren wie von edy geschildert. diese seite oder das internet links machen, und spezifische fragen zb. hier nochmal explizit stellen.

da es keine ex ist, welcher du geld in den rachen werfen musst würde ich nicht heute schon einen anwalt konsultieren, nur um einen überblick zu bekommen.

unterhalt an unterhaltspflichtige personen kannst du als außergewöhnliche Belastung geltend machen. allerdings hat jeder steuerpflichtige ja auch eine zumutbare belastung. d.h, inwiefern sich der unterhalt am ende wirklich auswirkt, hängt von deinem "zu versteuernden einkommen", die exakte höhe des unterhalts, und natürlich auch davon ab, ob du weitere außergewöhnliche belastungen neben den unterhaltszahlungen geltend machen möchtest.
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  #6  
Alt 21.08.2010, 15:24
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Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 3
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Hallo und danke für die schnelle Antwort.

Da ich zur Zeit die Meisterschule besuche, frage ich mich, ob ich dann den Kindesunterhalt zahlen muss/kann!?
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  #7  
Alt 21.08.2010, 16:10
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 554
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Hallo kwyjibo90,

Wenn du nicht zahlen kannst,wird das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss
leisten,den musst du evtl.zurückzahlen ( nicht immer).

Ich würde mich mal bei der ARGE informieren, was euch als Familie zu-
steht.

lg
edy
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