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  #1  
Alt 05.11.2009, 14:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 244
Standard Ausbildungsvergütung volljähriger Kinder anzurechnen?

Hallo,

müssen sich volljährige Kinder ihre Ausbildungsvergütung auf ihren Unterhaltsanspruch anrechnen lassen? Ich meine das Lehrgeld, was die Lehrlinge in ihrer Berufsausbildung bekommen.

Danke,

Martin
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  #2  
Alt 24.11.2009, 11:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 27
Standard Ausbildungsvergütung wird auf Unterhaltsanspruch angerechnet

Hallo Martin,

die Antwort lautet eindeutig ja: die in der Ausbildung befindlichen Kindern müssen sich ihr eigenes Einkommen, also auch die Ausbildungsvergütung, auf ihren Unterhaltsanspruch anrechnen lassen, und zwar komplett.

Gruss
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Stichworte
ausbildungsvergütung, azubi, kinder, lehrling, volljährig

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