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#1
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| Hallo, müssen sich volljährige Kinder ihre Ausbildungsvergütung auf ihren Unterhaltsanspruch anrechnen lassen? Ich meine das Lehrgeld, was die Lehrlinge in ihrer Berufsausbildung bekommen. Danke, Martin |
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#2
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| Hallo Martin, die Antwort lautet eindeutig ja: die in der Ausbildung befindlichen Kindern müssen sich ihr eigenes Einkommen, also auch die Ausbildungsvergütung, auf ihren Unterhaltsanspruch anrechnen lassen, und zwar komplett. Gruss |
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| Stichworte |
| ausbildungsvergütung, azubi, kinder, lehrling, volljährig |
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