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#1
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| -------------------------------------------------------------------------------- Meine Ex, mit der ich ein Kind habe, möchte dass wir eine außergerichtliche Vereinbahrung bzgl. Kindesunterhalt für unser gemeinsames Kind treffen. Wir sind uns über die Höhe des Betrages einig. Wie könnte man diese Vereinbahrung verfasen? Worauf sollte man achten? Danke |
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#2
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| Hallo loroschek, Besteht ein Titel ( gerichtlich/ Jugendamt festgelegt) ? Wenn nein gibst du ihr einfach den gewünschten Betrag ( bar oder Überweisung). Beachte: eine Vereinbarung müsste notariell vorgenommen werden. Aber selbst dann: Sollte Frau/Kind staatliche Leistungen beantragen, wird diese Vereinbarung automatisch ungültig. lg edy |
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#3
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| Es besteht kein Titel. Das Jugendamt möchte diese Vereinbahrung. Von Anwalt war keine Rede. Sollten nur beide unterschreiben. |
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#4
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| Hallo, Und wer ist nun oplatini ? lg edy |
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#5
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| Hallo wer auch immer, Dann würde ich zum JA gehen, die Damen und Herren bitten, eine Vereinbarung zu entwerfen, und würde die dann unterschreiben. lg edy |
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