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  #1  
Alt 29.10.2009, 11:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 244
Standard Berechnung Düsseldorfer Tabelle

Hi,

angenommen, ich bin fünf minderjährigen Kindern unterhaltspflichtig. Daneben muss ich meiner Ex Unterhalt zahlen. Wie lautet da die Berechnung in der Düsseldorfer Tabelle. Ich meine die Abstufung. Die Tabelle geht ja wohl davon aus, dass man 3 Personen unterhaltspflichtig ist. Wie ist es bei 6 Personen. Geht man da pro Person, der man Unterhalt schuldet, eine Einkommensstufe tiefer?
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  #2  
Alt 04.11.2009, 13:00
Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 45
Standard Kindesunterhalt bei 6 Personen

Hallo,

das wird von vielen Gerichten so gehandhabt. Es kommt aber auf den Einzelfall an. Je nachdem, ob du am oberen oder unteren Rand einer Stufe liegst, kann auch nur eine Abstufung um eine oder zwei Stufen in Betracht kommen.

Du müsstest also mal genauere Daten preisgeben, wenn du eine genauere Antwort möchtest.
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Stichworte
berechnung, düsseldorfer tabelle, einkommen, kinder

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