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  #1  
Alt 07.05.2010, 22:04
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Frage Bereinigtes Nettoeinkommen beim Kindesunterhalt

Hallo,
ich habe eine Frage. Meine Ex-Freundin hat für unser gemeinsames Kind eine Unterhaltsberechnung gefordert. Das ist ja auch alles rechtens. Nun meine Frage:
Werden von meinem Nettoeinkommen auch anteilig die Betreuungskosten für mein Eheliches Kind abgezogen? Laut neuem Gesetz sind doch Betreuungskosten nicht im Kindesunterhalt enthalten. Also müsste doch bevor mein bereinigtes Nettoeinkommen festgelegt wrd auch noch der Mehraufwand für Betreuungskosten für mein eheliches Kind abgezogen werden?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen

LG winnito
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  #2  
Alt 07.05.2010, 22:45
edy edy ist offline
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Beiträge: 554
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Hallo Winnito,

Deine Frage ist schwer zu verstehen.

Um wieviel Kinder geht es?

Welches Kind lebt bei welchem Elternteil.

Was verstehst du unter Betreuungskosten? ( Betreuenter bei dem das KInd wohnt).

lg
edy

Geändert von edy (07.05.2010 um 22:47 Uhr)
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  #3  
Alt 08.05.2010, 14:25
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Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 2
Lächeln

Hallo,
also ich habe zwei Kinder. Das erste mit meiner Ex-Freundin. Die große wird jetzt 12. Daher die neue Berechnung.
Das zweite Kind hab ich mit meiner Frau. Die kleine ist jetzt zwei und geht in den Kindergarten. Dieser kostet uns monatlich 3oo Euro. Meine Frage war ob ich diese Kosten zur Hälfte mit als Ausgaben anrechnen lassen könnte. Somit würde sich mein bereinigtes Nettoeinkommen verringern und ich müsste für meine große Tochter weniger Geld zahlen. Diese 150 Euro (Hälfte von den 300 Euro) würden mich in der Düsseldorfer Tabelle letzten Endes in die Gruppe 1500-1900 Euro bringen. Jetzt bin ich nach Aussagen des Anwalts meiner Ex-Freundin noch in der Spalte 1900-2300. Und was zählt eigentlich zu den berufsbedingten Aufwendungen? Kann ich pauschal die 5% ansetzen lassen und zusätzlich noch Fahrtkosten ins Geschäft? Denn da stehen mir doch 0,30€ pro km zu. Das wären bei mir monatl. 220 Euro die er mit abziehen müsste. Geht nun beides? Berufbedingete Aufwendungen (5%) und Fahrtkosten?

Danke für Antworten...
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  #4  
Alt 09.05.2010, 18:21
edy edy ist offline
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Beiträge: 554
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Hallo Winito,

besteht ein Unterhaltstitel ?
Wenn ja,dann würde es keine Neuberechnung geben,sondern nur
die Altersspalte der DT würde sich ändern.Es wären also nun 377€.

Würde dein bereinigtes EK unter 1900€ sinken wären es 356€

das ergibt einen Unterschied von 21€/Mt.

aber es ist doch auch für deine Tochter.

hier ein Link:
Kindesunterhalt - das relevante Einkommen

lg
edy
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