Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Kindesunterhalt

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.02.2010, 09:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 10
Standard Bereinigtes Nettoeinkommen-was zählt?

Der Anwalt der Exfrau hat den Unterhalt neu berechnet.

Zur Berechneung des bereinigten Nettoeinkommens habe ich folgende Aufwendungen angegeben:

- 2 Lebensversicherungen (eine auf Ex eine auf meine neue Familie)
- private Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- priv. Rentenversicherung
- Bafög

Der Anwalt berücksichtigt lediglich eine Lebensversicherung.

Das Bafög würde nur im Mangelfall berücksichtigt und zählt damit nicht, obwohl jeden Monat 105 EUR rückgezahlt werden müssen. Ich habe bis in meine erste Ehe hinein studiert und trotzdem sei das Bafög nicht "eheprägend". Wie ist das zu verstehen?

Die restlichen Aufwendungen fallen unter den Tisch.

Wir leben in Sachsen.

Ist denn dies rechtens?

lg larun
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.02.2010, 13:56
Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 78
Standard Rentenversicherung, Lebensversicherung

Hi,

wie ist das? Bekommt deine Ex-frau die Lebensversicherung? Ist sie Begünstigte? Und bleibt das so, oder läßt sich das ändern?

Also verstehe ich das richtig: du hast während deiner ersten Ehe BAföG bezogen und musst das nun zurückzahlen?

Hast du in die private Rentenversicherung und die Unfallversicherung auch schon während der ersten Ehe eingezahlt?

Viele Grüße
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.02.2010, 14:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 10
Standard

Ich hatte zu Zeiten der Ehe diese 1.LV. Die Ehefrau ist nun nicht mehr die begünstigte.

Eine Unfallversicherung bestand damals gemeinsam. Jetzt natürlich separat für mich.

Rentenversicherung habe ich relativ neu.

Bafög zahle ich gemäß den gesetzl. Vorschriften seit 5 jahre nach Abschluss d. Studiums zurück.

Wieso ist es für den Kindesunterhalt wichtig, ob dies schon in der Ehe bestand?
Ich habe 2009 ein weiteres Kind bekommen.
Sind die Kinder nicht gleichberechtigt?
Mein Einkommen ist ja für das 2. Kind um all die genannten Posten ebenso reduziert wie für das erste.

lg larun
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 05.02.2010, 14:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 10
Standard

Ich habe mein Studium kurz nach der Hochzeit abgeschlossen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 07.02.2010, 13:36
edy edy ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 39
Standard

Hallo larun2710,

um welchen Unterhalt geht es denn hier eigentlich?

Kindesunterhalt ?
Trennungsunterhalt ?
nachehelicher Unterhalt ?

lg
edy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 07.02.2010, 13:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 10
Standard

Kindesunterhalt
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 07.02.2010, 15:38
edy edy ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 39
Standard

Hallo larun 2710,

Wieviel Kinder hast du (bist du der leibliche Vater) ?

Wie alt sind diese ?

Wo wohnen diese ( bei dir oder bei der EX ) ?

Wie hoch ist dein durchschnittliches Nettoeinkommen plus Urlaubsgeld
plus Weihnachtsgeld plus Steuerrückerstattung ?( alles zusammen durch 12)

Mit "eheprägend" hat Kindesunterhalt nichts zu tun.


lg
edy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 07.02.2010, 15:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 10
Standard

Um es etwas klarer zu machen:

1 Exfrau -kein Unterhaltsanspruch
1 Kind mit Exfrau 7 Jahre
1 Kind aus meiner jetzigen Beziehung 1 Jahr

Es geht mir nicht um die Bestimmung des Unterhaltes, sondern nur darum, was ich an Versorgungsaufwendungen von meinem Netto abziehen kann.

ich habe all dies :

- 2 Lebensversicherungen (eine auf Ex eine auf meine neue Familie)
- private Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- priv. Rentenversicherung
- Bafög

von meinem Netto abgezogen, dann noch die 5% Pauschale weg und dann den Unterhalt aus der Tabelle genommen.

Ich verstehe nicht warum der Anwalt Bafög und Versicherungen nicht gelten lässt.

Was darf ich also abziehen? Ich bin Angestellter.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 07.02.2010, 16:12
edy edy ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 39
Standard

Hallo Larun2710,

Unterhaltszahlung an Kinder und Düsseldorfer Tabelle

Aber bedenke, es sind beide auch deine Kinder.

lg
edy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bereinigtes, nettoeinkommen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:52 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de