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  #1  
Alt 23.04.2011, 16:51
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Unglücklich Bin ich unterhaltsberechtigt?

Hallo,

ich bin unter 25, männlich und studiere in Berlin. Mit Beginn meines Studiums bin ich ausgezogen und war 2 Jahre in therapeutischer Behandlung wegen des Verhältnises zu meiner leiblichen Mutter.

Anfangs hat meine Mutter mir einen kleinen Betrag als mtl. Unterhalt zukommen lassen. Dann hat sie die Zahlungen allerdings spontan eingestellt und ich musste den Unterhalt über das Bafögamt einfordern. Dann hat sie ca. 200 € mtl. gezahlt. Allerdings hat sie auch die Zahlung nun wieder eingestellt. Da ich derzeit kein Bafög beziehe, lebe ich jetzt von meinem Ersparten, das hfftl. 3 Monate reichen wird.

Seit Beginn des Studiums habe ich gejobbt, was mir unglaublich viel Zeit für das Studium geraubt hat. Letztes Jahr habe ich relativ viel verdient, jetzt reicht es aber nicht einmal für die Miete.


Bin ich unterhaltsbrechtigt und wenn ja, aus welchen Gründen? Wie kann ich den Unterhalt einfordern? Ich möchte mich nicht auf das Niveau begeben sie zu verklagen, vor allem, da sie selbst immer recht schnell mit dem Anwalt bei der Hand ist.
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  #2  
Alt 23.04.2011, 21:10
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GUten Abend,

handelt es ich um Dein Erststudium? Hast Du vorher noch keine Ausbildung angeschlossen? Zeige mal Deinen bisherigen Werdegang seit der Volljährigkeit auf. Nur dass Du unter 25 bist, hat für das Unterhaltsrecht nach BGB nicht zu bedeuten.

Unter Vorbehalt dieses hier:

Dein Unterhaltsbedarf als Studi mit eigener Wohnung beträgt 670€. Darauf angerechnet wird das Kindergeld, welches Du erhalten solltest. Weiter musst Du BAföG beantragen. Wird es genehmigt, mindert es den Unterhaltsbedarf in voller Höhe. Den Rest bis 670€ wäre von den Eltern zu leisten, wenn leitungsfähig.

Was ist mit Deinem Vater? Du schreibst nur von der Mutter. Der Sebstbehalt Deiner Eltern beträgt 1.150€ je Elternteil, wenn getrennt lebend.

Wenn Du den Unterhalt einfordern möchtest, wird Dir kein anderer Weg bleiben, als der zum Fachanwalt für Familienrecht, um diesen mit der Unterhaltsklage zu beauftragen. Vorher würde ich aber zunächst selber, schriftlich die Forderung formulieren und den Eltern zustellen. Wenn dann nichts kommt, ab zum Anwalt.

LG chico
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  #3  
Alt 27.04.2011, 14:44
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Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 3
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Ja, es ist mein Erststudium, mein Vater zahlt Unterhalt, selbst wenn er arbeitslos ist und eigtl. gar nicht leistungsfähig, Bafög könnte ich nur noch für dieses Semester beantragen und dafür ist es zu spät, da das im April schon angefangen hat. Meine Frage ist halt vor allem, ob ich meinen Unterhaltsanspruch damit verwirkt habe, dass ich im letzten Jahr mehr als 8.000 Euro nebenher verdient habe (deswegen hatte ich im letzten Jahr auch kein Bafög beantragt), auch wenn ich jetzt kaum 300 im Monat mache.
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